
Saarbrücken – Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung die Ausschreibung der ersten Hörfunkkette in Rheinland-Pfalz beschlossen.
Die zahlreichen Sender, die eine flächendeckende UKW-Hörfunkversorgung in Rheinland-Pfalz sicherstellen, werden derzeit von RPR 1 genutzt, dessen Rundfunkerlaubnis am 31. Mai 2010 endet. Das Landesmediengesetz in Rheinland-Pfalz lässt eine Verlängerung dieser Erlaubnis nicht zu.
Prägend für das Programm auf der ersten Hörfunkkette in Rheinland-Pfalz ist die Vorgabe, in verschiedene Regionen des Landes auseinanderzuschalten und dort jeweils lokale und regionale Informationen auszustrahlen. Für die Räume Eifel/ Saar/Mosel, Rheinland, Rhein/Main und Rhein/Neckar/Pfalz sind in der Hauptsendezeit mindestens 100 Minuten Information zu verbreiten, davon 25 Minuten, die einen Bezug zur jeweiligen Region aufweisen.
Die Ausschreibung wird im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Bewerbungen sind bis Ende April 2009 möglich. Genauere Informationen ergeben sich aus der Ausschreibung, die auch auf der Website der Landesmedienanstalt www.lmk-online.de verfügbar ist. [mg]
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