Um die Umstellung auf digitales Radio zu beschleunigen, hatte der Bundesrat in einem Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gefordert, dass ab 2019 alle Hörfunkgeräte auch Digitalradio empfangen können müssten. Diesem Ansinnen erteilte die Bundesregierung nun eine Absage.
Während die Digitalisierung in vielen Medienbereichen bereits weit fortgeschritten ist, gibt es im Hörfunk immer noch kontroverse Diskussionen über den richtigen Weg in die Zukunft. Vor allem die privaten Lokal- und Regionalsender sperren sich gegen die Umstellung von UKW auf DAB Plus, geben vor allem finanzielle Gründe an. Um den Umstieg zu beschleunigen, hatte der Kulturausschuss des Bundesrats in einem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Digitalradio-Pflicht gefordert. Doch dagegen hat sich nun die Bundesregierung ausgesprochen.
Der Änderungsvorschlag sah vor, ab Januar 2019 nur noch Radiogeräte zu verkaufen, die auch den Empfang von digitalem Radio ermöglichen würden. Dies sollte über eine Änderung des Paragraphen § 48 TKG erfolgen. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag ab, da sich dieser Paragraph auf eine „Anforderung der Universaldiensterichtlinie“ beruhe, welche sich „auf die Interoperabilität von Fernsehgeräten“ beziehe. Ein EU-Vorgabe für Radiogeräte besteht dagegen nicht. [buhl]
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