Privatisierung von Radio Liechtenstein braucht mehr Zeit

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Radio Liechtenstein
Bild: Radio Liechtenstein

Am Montag, 24. März lud Regierungschef-Stellvertreterin und Medienministerin Sabine Monauni erneut zu einem Gespräch mit den Parteispitzen und den Verantwortlichen von Radio Liechtenstein ein. Gesucht wurde ein politischer Konsens für eine Verschiebung der Aufhebung des Rundfunkgesetzes um ein Jahr.

Beim Gespräch anwesend waren die Parteileitungen der Vaterländischen Union (VU), der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP), der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) und der Freien Liste (FL). Der Verwaltungsratspräsident und die Geschäftsführerin von Radio Liechtenstein nahmen ebenfalls an der Sitzung teil und informierten über die aktuelle Situation des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF).

Am 27. Oktober 2024 wurde die DpL-Initiative zur Aufhebung des liechtensteinischen Rundfunkgesetzes mit 55,4 Prozent JA-Stimmen angenommen. Mit der vom Landtag im November überreichten VU-Motion zur „Privatisierung von Radio Liechtenstein“ wurde die Regierung beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, die eine geordnete Überführung des öffentlich-rechtlichen Radio Liechtenstein in ein Privatunternehmen ermöglichen.

Das zuständige Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt hat gemeinsam mit dem LRF verschiedene Varianten für eine Weiterführung von Radio Liechtenstein als Privatradio geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine Grundversorgung mit tagesaktuellen verlässlichen Informationen (Service public) nur mit einem Leistungsauftrag und entsprechenden Landesbeiträgen sicherzustellen ist. Ein solcher Leistungsauftrag wäre vom Landtag zu genehmigen, öffentlich auszuschreiben und gemäss EWR-Beihilfenrecht bei der EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel anzumelden. Ein solcher Prozess lässt sich jedoch bis Jahresende nicht abschliessen. Eine geordnete Überführung von Radio Liechtenstein in eine private Trägerschaft – wie dies von der VU-Motion gefordert wird – ist damit bis Ende Jahr nicht möglich. Ohne klares politisches Bekenntnis wird der LRF aufgrund bestehender Verpflichtungen gezwungen sein, in den nächsten Wochen die Abwicklung des Radiosenders einzuleiten. Um die Chance einer geordneten Überführung zu erhalten, benötigt Radio Liechtenstein daher mehr Zeit.

Entsprechend wurde mit den Parteien ausgelotet, ob eine Verschiebung der Aufhebung des Rundfunkgesetzes um ein Jahr politischen Konsens finden könnte. Des Weiteren wurde diskutiert, ob und mit welchem Landesbeitrag an einem Service-public-Auftrag des Landessenders festgehalten werden soll. Die Parteien wurden um schriftliche Stellungnahme bis zum 31. März 2025 gebeten.

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1 Kommentare im Forum
  1. "Ein solcher Leistungsauftrag wäre vom Landtag zu genehmigen, öffentlich auszuschreiben und gemäss EWR-Beihilfenrecht bei der EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel anzumelden." Um das festzustellen, bedarf es fünf Monate. Selbst ungefähre Hausnummern für diese neuerkorenen Beihilfen/Beiträge sind noch nicht dabei. Nur nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Gerade bei unliebsamen Mitteilungen.
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