„Schalten wir 2017 UKW-Radio ab?“ Diese launige Schlussfrage stand am Montag im Mittelpunkt einer lebhaften Podiumsdiskussion zum Entwicklungsstand der bundesweiten Digitalradio-Plattform auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland.
Schwer taten sich die Teilnehmer des Panels mit der Frage, wie sich Wirtschaftlichkeit und der Erfolg von DAB Plus messen lassen. So seien die Zahlen der GFK nicht zuverlässig genug, der Verkauf von Geräten wurde von den Anwesenden als besserer Gradmesser für die Akzeptanz eingeschätzt. Digitales Radio sei dann erfolgreich, merkte Ulrich Horn von der KEF an, wenn es gelinge, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, es zu nutzen. Dass sich die Technologie mittelfristig durchsetze, bejahten alle Gesprächspartner.
Ferner waren die Podiumsgäste bemüht, die häufig geäußerte Einschätzung zu kontern, DAB Plus sei durch das große Angebot von Internetradios überflüssig geworden. Man könne eben nicht, so die einhellige Meinung, Radioangebote einfach ins Internet stellen, dies würde die Kapazitäten sprengen. Darüber hinaus würde Digitalradio „genau die Technik bieten, die das Medium Radio brauche“ und dieses durch Zusatzdienste attraktiver gestalten. Am Ausbau der Versorgung werde es jedenfalls nicht scheitern, war sich Ulrich Libenow vom MDR sicher.
Auch die Rolle der KEF wurde zum Thema, und damit eng verknüpft die immer wiederkehrende Frage: Was dürfen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und was nicht? KEF-Mitglied Ulrich Horn verwies auf dem Medientreffpunkt in Leipzig darauf, dass die Kommission einzig für die Prüfung zuständig sei, ob die beantragten Mittel dem Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender entsprechen. Über inhaltliche Fragen habe sie nicht zu entscheiden.
Für diese Aussage erntete er einigen Widerspruch: Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender gegen die Bestimmungen des für ihn geltenden Rundfunkstaatsvertrages verstoße, stelle dies eine zweckwidrige Mittelverwendung dar und könne durch die KEF nicht genehmigt werden, hielt Rechtsanwalt Helmut G. Bauer entgegen. Horn konterte, dass für inhaltliche Fragen die entsprechenden Gremien zuständig seien, in denen Politiker sitzen.
Überhaupt kam die Politik bei dieser Debatte nicht unbedingt gut weg: „Radio ist das Stiefkind der Medienpolitik“, beklagte Bauer, und die Runde war sich recht schnell einig, dass die Politik die Spielregeln für das Digitale Radio besser zu definieren hätte. Der Anwalt forderte zudem ein Digitalradiofördergesetz auf europäischer Ebene, das – analog zu einer Regelung zu Fernsehgeräten – vorschreibt, dass in Zukunft nur noch Radios mit digitaler Empfangseinheit verkauft werden dürften. [ar]
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