Medienanstalten veröffentlichen Ausschreibung für 2. Bundesmux

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Die Vielfalt der über DAB Plus bundesweit verbreiteten Radioprogramme wird im nächsten Jahr deutlich anwachsen. Die Medienanstalten haben nun die Ausschreibung für den zweiten Bundesmux auf den Weg gebracht.

Während Norwegen in wenigen Wochen UKW abschaltet, kommt hierzulande zumindest Bewegung in die Digitalisierung des Radios. So steht gerade der zweite DAB-Plus-Bundesmux in den Startlöchern, über denrund 15 weitere Radioprogramme bundesweit zu hören sein werden. Am Freitag veröffentlichte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) die entsprechende Ausschreibung für den zweiten bundesweiten Multiplex.

Bis zum 24. Februar nimmt die federführende Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Bewerbungen vonPlattformbetreibern entgegen. Gehen mehr als Bewerbungen als Plätze ein, wird die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) entscheiden, ansonsten liegt die Entscheidung bei der ZAK.
 
„Ein weiteres bundesweites Hörfunkangebot ist nicht nur ein Zugewinn an Vielfalt, wir versprechen uns davon auch einen Schub für die DAB-Plus-Reichweite insgesamt“, freut sich Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). „Ein zweiter bundesweiter Multiplex mit weiteren rund 15 Programmplätzen wird einen wichtigen Beitrag zur künftigen Entwicklung des digital-terrestrischen Hörfunkmarkts leisten.“
 
An Donnerstag stellten die Ministerpräsidenten der Länder die Weichen für diesen Schritt. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss in ihrer Sitzung einstimmig die Zuordnung entsprechender Kapazitäten. [kw]

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2 Kommentare im Forum
  1. Da bin ich wirklich mal gespannt welche Sender es werden. Sollen dann 15 Sender an den Start gehen? Das wäre ordentlich.
  2. Das stimmt doch gar nicht. Die Ausschreibung richtet sich an Plattformbetreiber. Die Bewerber müssen ein Konzept für die Programme vorlegen, die in der Plattform enthalten sein sollen, und entsprechende Verträge oder Vorverträge mit Programmanbietern vorlegen, soweit es sich nicht um eigene Programme handelt.
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