
Kassel – Die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) aktualisiert die UKW-Frequenzsatzung.
Die Aktualisierung war notwendig geworden, nachdem der LPR Hessen in den vergangenen Monaten insgesamt 17 zusätzliche Frequenzen zur Nutzung durch private, Radioveranstalter zugeteilt worden waren.
Die Frequenzen haben eine gesamte technische Reichweite von mehr als 4 Millionen Einwohnern. Sie sollen nach Satzungs-Veröffentlichung den in Hessen zugelassenen Hörfunkveranstaltern zugewiesen werden, um die Versorgung der Hörer mit diesen Programmen zu verbessern. [mg]
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