Die Medienaufsicht nimmt die Rechtslage im Bezug auf die Video-Angebote der Bundeskanzlerin unter die Lupe: Handelt es sich dabei lediglich um Öffentlichkeitsarbeit oder lizenzbedürftigen Rundfunk?
Die Landesmedienanstalten gehen vermehrt gegen Streaming-Anbieter ohne Rundfunklizen vor. Dabei rücken auch die Podcasts der Bundeskanzlerin ins Visier der Ermittler. Ob es sich bei den Podcasts „Live aus dem Kanzleramt“ und „Die Kanzlerin direkt“ um Öffentlichkeitsarbeit oder ein Rundfunkangebot handelt, ist dabei die Frage.
Sollten die Medienangebote der Bundesregierung als Rundfunkbeiträge eingestuft werden, stünden sie im Konflikt mit geltendem Recht: Der Rundfunkstaatsvertrag untersagt der Regierung, mit eigenen Rundfunkprogrammen auf Sendung zu gehen. Die Bundesregierung weist indes die Kritik zurück und inistiert auf das Recht, sich im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit multimedial an die Bevölkerung richten zu dürfen.
Bereits zuvor hatten mediale Initiativen der Bundesregierung die Medienaufsicht auf den Plan gerufen – 2013 hatte die Komission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) allerdings entschieden, dass ein Video-Live-Chat mit Angela Merkel nicht als Rundfunkangebot einzustufen sei.
[rs]
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