Nachdem die LfM den Jugendradiosender Dein FM bei der Frequenzvergabe nicht berücksichtigt hatte, reichte der Sender Klage gegen die Medienwächter ein. Doch die bleiben trotz drohendem Rechtsstreit gelassen.
Dem Jugendradiosender Dein FM missfällt ein kürzlich getroffener Entschluss der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) zur Vergabe von frei gewordenen Frequenzen. Weil die LFM den Sender bei der Vergabe nicht berücksichtigt hat, zieht er jetzt gegen die Medienwächter vor Gericht. Doch die LfM blickt dem Rechtsstreit gelassen entgegen: Wie LfM-Direktor Jürgen Brautmeier am Freitag in einer Mitteilung erklärte, werde man die Klage in Ruhe prüfen.
Der von den NRW-Verlegern betriebene Radiosender hatte sich zusammen mit zehn anderen Bewerbern auf eine ausgeschriebene UKW-Frequenzkette beworben. Die Medienwächter entschieden sich allerdings gegen den Jugendsender und gaben die Frequenzen an Metropol FM, den ersten türkischsprachigen Radiosender Deutschlands. Daraufhin entschieden sich die NRW-Verleger, gegen diese Entscheidung vorzugehen und reichten am 13. März beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage ein. Bis eine endgültige Gerichtsentscheidung vorliegt, soll ein Eilverfahren den nordrhein-westfälischen Sendestart des deutschtürkischen Senders verzögern.
Ungeachtet des drohenden Rechtsstreits bekräftigte Brautmeier nochmals den LfM-Entschluss für Metropol FM: Das deutsch-türkische Programm sei eine Bereicherung für die Vielfalt. „Gleichzeitig sehe ich, dass der Lokalfunk vor einer schwierigen Zeit steht. Er muss sich den wirtschaftlichen, technischen und strategischen Herausforderungen stellen. Das geht am besten nur gemeinsam und mit Unterstützung der LfM“, teilte er mit. Aufgrund der gegenwärtigen Bedingungen der Medienlandschaft werden sich die Medienwächter der LfM „unabhängig von dem Rechtsstreit, in den nächsten Wochen und Monaten intensiv mit der Zukunft des privaten Hörfunks in NRW befassen“, fügteProf. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der LfM-Medienkommission, hinzu. [kw]
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