Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Rundfunkanstalten (KEF) will Geld für den Ausbau von DAB Plus über 2016 hinaus nur zur Verfügung stellen, wenn ARD und Deutschlandradio einen Gesamtprojekt-Antrag inklusive der Nennung eines UKW-Abschalttermins stellen.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Rundfunkanstalten (KEF) will über 2016 hinaus nur dann Gelder für den digitalen terrestrischen Rundfunk im DAB-Plus-Übertragungsstandard freigeben, wenn die ARD einen Abschalttermin für die analoge Ausstrahlung über UKW nennt. Im 19. KEF-Bericht begründet die Kommission ihre Entscheidung damit, dass sie sich angesichts der Tatsache, dass ARD und Deutschlandradio bislang keine Angaben zur Gesamtlaufzeit des Entwicklungsprojektes gemacht haben, nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung über das Gesamtprojekt zu treffen.
Die bereits im letzten KEF-Bericht angemeldeten Mittel für die Jahre 2015 und 2016 will die Kommission dennoch freigeben. Die KEF stellte jedoch noch einmal klar, dass man mit der nun anstehenden Anmeldung für den 20. Bericht endgültig die Vorlage eines Gesamtprojekt-Antrages durch die Senderbetreiber erwarte. In diesem müssten die veranschlagten Kosten für die Einführung von DAB Plus ebenso genannt werden, wie Aussagen zur erwarteten Simulcast-Phase mit UKW. Auch ein Abschalttermin für die analoge terrestrische Ausstrahlung über UKW solle demnach angegeben werden. [ps]
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