Eine vom Bundeswirtschaftsministerium angeregte Schlichtungsrunde versucht, den Konflikt um UKW-Abschaltung zu lösen.
Im erbittert geführten Streit um die Nutzungsgebühren für die Antennen von UKW-Hörfunksendern hat am Freitag eine hochrangig besetzte Schlichtungsrunde begonnen. Am Mittwoch war die vom Bundeswirtschaftsministerium angestoßene Verhandlung noch ohne eine Einigung beendet worden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen. Unter der Moderation von Friedrich Bohl, dem früheren Kanzleramtsminister unter der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl, sollte nun in den Räumen der Bundesnetzagentur in Bonn auf Drängen des Bundeswirtschaftsministeriums eine Vermittlung zwischen den neuen Eigentümern der UKW-Antennen und den Sendernetzbetreibern erreicht werden. Sollte in der Schlichtung keine Einigung erzielt werden, will die Bundesnetzagentur regulierend eingreifen.
Hintergrund des Streits ist, dass der Dienstleister Media Broadcast sich aus dem Geschäft mit den UKW-Antennen und Sendeanlagen zurückzieht und nur noch übergangsweise bis zur Jahresmitte den Sendebetrieb aufrechterhält. Als Übertragungsdienstleister agieren nun vor allem die Firmen Uplink aus Düsseldorf und Divicon aus Leipzig. Die an den Sendemasten montierten Antennen wurden von Media Broadcast an andere Investoren verkauft. Diese verlangen nun zum Teil deutlich mehr Geld für die Nutzung der Antennen. Uplink und Divicon halten die höheren Preise für völlig überzogen.
Leidtragende des Streits sind etliche Hörfunksender. Neben privaten Radiostationen wurden dem MDR, dem NDR in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschlandradio die UKW-Abschaltung angedroht. Sie betreiben keine eigene Sende-Infrastruktur.
In dem Streit hatte am Montag das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine baldige einvernehmliche Lösung angemahnt. „Radio ist kein beliebiges Wirtschaftsgut“, erklärte Wirtschafts-Staatssekretär Ulrich Nußbaum. Er forderte eine „nachhaltige Gesamtlösung“ ein. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte, die Akteure auf dem UKW-Markt hätten es selbst in der Hand, durch einvernehmliche Regelungen ein Eingreifen des Regulierers zu vermeiden. „Für den Fall, dass eine Einigung zwischen den Parteien am Ende doch nicht zustande kommt, hat die Bundesnetzagentur bereits vorsorglich Regulierungsverfahren eingeleitet, um dann zügig die erforderlichen regulatorischen Entscheidungen treffen zu können.“
[dpa/tk]
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