Der sächsische Landtag hat am Dienstag eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes beschlossen. Dabei wurde eine Verlängerung der UKW-Kabelverbreitung bis maximal zum 31. Dezember 2025 unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
An dem gesetzlichen Abschalttermin für die analoge Verbreitung Rundfunkprogrammen zum 31. Dezember 2018 wird zwar festgehalten. Insbesondere unter Beachtung der wirtschaftlichen Lage von kleinen Kabelanbietern sowie der sächsischen Topographie wird jedoch Ausnahmegenehmigung vom 1. Januar an angeboten. „Klein“ bedeutet in Falle des neuen Gesetzes, dass weniger als 1.000 Anschlussstellen vorhanden sein müssen.
Eine potentielle Möglichkeit weiter via Kabel zu senden, wird dabei mit Absichtserklärung und einem verpflichtenden Digitalisierungplan der Anbieter verbunden. „Denn diejenigen Kabelanlagenanbieter, die von einer Ausnahme Gebrauch machen müssen, sollen gleichzeitig – sobald dies wirtschaftlich und technisch möglich ist eine Umstellung vollziehen“, heißt es in dem neuen Gesetzestext.
Diese Konzepte werden von der SLM begleitet. [bey]
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