Die LPR Hessen macht Nägel mit Köpfen und kündigt die Ausschreibung freier UKW-Frequenzen an. Wer kann sich bewerben?
Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) hat in ihrer 18. Versammlung in der 8. Amtsperiode die Ausschreibung freier UKW-Frequenzen beschlossen. Der Startschuss dafür soll zum Jahresbeginn fallen.
Dann startet erneut ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren mit insgesamt acht UKW-Frequenzen in Hessen. Da Klassik Radio sein Programm künftig in Hessen nur noch digital verbreiten wird, können die bislang genutzten UKW-Frequenzen in Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wetzlar an andere Hörfunkveranstalter vergeben werden. Drei kommen außerdem noch dazu. Diese wurden vom Deutschlandradio genutzt und der LPR Hessen zur Vergabe an private Radioveranstalter zugeordnet.
Die LPR will die Frequenzen einzeln zum Jahresbeginn ausschreiben. Erhofft wird sich dadurch eine höhere Aufmerksamkeit für einzelne Bewerber. Um diesen Schritt gehen zu können, musste die Frequenzsatzung-UKW der LPR Hessen geändert werden.
Zum Jahresbeginn sollen dann Zulassungs- und Zuweisungsanträge für die Frequenzen, die mit einer Frist von mindestens vier Wochen ausgeschrieben werden sollen, gestellt werden können. Bewerben können sich Anbieter bundesweit veranstalteter Hörfunkprogramme. [Pma]
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