Männer und Frauen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen für ihr Autoradio keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, wenn es als Zweitgerät genutzt wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg nach Angaben vom Donnerstag entschieden (Az.: 3 L 236/11).
In dem konkreten Fall zahlte der Partner einer Frau für die Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung Radio- und Fernsehgebühren. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) wollte von der Klägerin zusätzlich Geld, weil sie in ihrem Auto ein Radio benutzt. Das steht dem MDR laut Oberverwaltungsgericht aber nicht zu. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen, weil andere Oberverwaltungsgerichte in dieser Frage anders geurteilt hätten. [ar/dpa]
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