Der Bayerische Rundfunk (BR) will seine Jugendwelle Puls künftig auf UKW senden und hat dafür zumindest grünes Licht vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bekommen.
Die Richter wiesen eine Popularklage gegen den Frequenztausch ab. Die Kläger – laut Gericht Musiker und Liebhaber klassischer Musik – hatten argumentiert, dies verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die bayerische Verfassung.
Das sah der Verfassungsgerichtshof nicht so: Es handele sich um eine autonome Entscheidung des Bayerischen Rundfunks; dagegen sei keine Popularklage möglich, teilte das Gericht am Freitag mit.
Am Oberlandesgericht (OLG) München ist noch ein weiteres Verfahren wegen des Frequenzwechsels anhängig. [dpa]
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