DJV begrüßt Urteil zu Radiosender-Durchsuchung

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung eines Rundfunksenders begrüßt.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte am Mittwoch, die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Spruch erneut die Bedeutung der Rundfunkfreiheit in Deutschland betont. Amtsgericht und Landgericht hatten ohne ausreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung die Durchsuchung eines Senders in Hamburg angeordnet, der im Oktober 2003 ein Telefonat mit einem Polizeipressesprecher mitgeschnitten und gesendet hatte.

Im Zuge der Durchsuchung wurden Skizzen und Fotos von allen Räumlichkeiten des Senders angefertigt sowie ein Notizbuch und diverse Aktenordner mit Redaktionsunterlagen sichergestellt, von denen die Staatsanwaltschaft vor ihrer Rückgabe teilweise Kopien fertigte. Die Richter kritisierten die Maßnahmen der Gerichte, weil sie den Sender in seiner Rundfunkfreiheit verletzten. Die angegriffenen Entscheidungen ließen eine tragfähige Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Durchsuchung nicht erkennen (Urteil Az. 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04).

„Das Karlsruher Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, solche Zwangsmaßnahmen gegen Journalisten mit höheren gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu versehen“, sagte der DJV-Vorsitzende. Konken forderte den Gesetzgeber auf, das dem Bundestag zur Beratung vorliegende „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“ um entsprechende Regelungen zu erweitern. Vorschläge lägen dem Bundestag bereits vor. [mw]

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