Der digitale Radiostandard DAB Plus gewinnt in Deutschland immer größeren Zuspruch. Mit der kommenden Digitalradiopflicht könnte DAB Plus das UKW-Radio langsam ablösen.
Deutschlands Radiolandschaft wird digitalisiert: Allein in den ersten drei Quartalen 2020 wurden laut Branchenindex Hemix über eine Million DAB Plus-Geräte in Deutschland verkauft. Das entspricht einem Wachstum von 14,5 Prozent. Damit wuchs auch der Umsatz mit den Digitalradios um acht Prozent auf knapp 139 Millionen Euro. Dieser Erfolgskurs des Digitalradios könnte bald noch enormen Auftrieb bekommen, wenn ab 21. Dezember dieses Jahres die neue Digitalradiopflicht in Kraft tritt.
Aus den aktuellen Zahlen zeichnet sich Hemix zufolge ein klarer Trend der Nutzung von digitaler Rundfunk-Verbreitung ab. Vorteile des neuen Standards seien etwa der stabile Empfang und eine effiziente Bandbreitennutzung. Aber auch ein vielfältiges Programm, das stetig erweitert wird. Laut den Branchenverbänden GFU und Zvei hat DAB Plus mit zunehmender Verfügbarkeit sogar das Potenzial, UKW abzulösen. Nach wie vor entscheide jedoch der Nutzer, ob er für den Radio-Empfang DAB Plus, UKW oder IP nutzt. Allerdings steigt auch die Beliebtheit der hybriden Geräte. Sie können analog und digital sowie über das Internet empfangen.
Digitalradiopflicht ab 21. Dezember 2020
Bis jetzt verfügt jeder zwölfte Haushalt über ein hybrides Gerät. Seit dem Start des zweiten sogenannten „Bundesmux“ Anfang Oktober hat sich die Anzahl der bundesweit empfangbaren DAB Plus-Sender um 16 neue private Hörfunkangebote auf 29 erhöht. In manchen Ballungsräumen stehen bereits über 80 Regionalsender über DAB Plus zur Verfügung. Derzeit liegt die Gesamtzahl der regional unterschiedlich ausgestrahlten Programme bei 270. Mehr als 70 davon sind dabei nur über DAB Plus empfangbar.
Die neue Digitalradiopflicht ab 21. Dezember spielt dieser Entwicklung wohl zusätzlich in die Karten. Laut des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen UKW-Radios künftig zusätzlich zum analogen Empfang mindestens einen digitalen Empfangsweg unterstützen. In Deutschland betrifft das nicht nur Radios in Neuwagen, sondern auch stationäre Geräte. Damit geht das TKG noch einen Schritt weiter als der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation: Dieser schreibt den Einbau eines DAB-Empfängers nur für Autoradios vor.
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