Nur noch wenige Tage bis zur Einführung der europäischen Digitalradiopflicht für Neuwagen und stationäre Geräte. Das Digitalradio Deutschland hat dazu nützliche Informationen für private Nutzer und Marktteilnehmer gebündelt auf einer Homepage veröffentlicht.
Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB Plus, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht (DAB Plus und/oder IP), wenn sie den Sendernamen anzeigen können. Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um.
Die zentrale Branchen- und Informationsplattform dabplus.de unterstützt die Umsetzung mit zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen. Für Verbraucher hat das Digitalradio Büro Deutschland ein FAQ rund um das Thema Digitalradiopflicht erstellt, das unter www.dabplus.de/tkg Antworten auf die wichtigsten Fragen bereithält.
Speziell für professionelle Marktteilnehmer hält der B2B-Bereich unter www.dabplus.de/downloads ein Informationsblatt zur Einführung der Digitalradiopflicht vor.
Quelle: Digitalradio Deutschland
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