Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gebilligt. Ab dem 21. Dezember 2020 besteht dann eine Digitalradiopflicht in Empfangsgeräten.
Ende nächsten Jahres müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio ermöglichen. Auch stationäre Radiogeräte mit Display müssen den Empfang von DAB Plus ermöglichen.
Mit dem Gesetz hat die Bundesrepublik EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht umgesetzt. In Frankreich und Italien sind entsprechende Umsetzungsregelungen bereits in Kraft.[jrk]
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