In Niedersachsen ins Gespräch gebracht: 5G-Media Initiative nimmt Stellung zu Hörfunkverbreitung über 5G-Netze.
Die Initiative gibt zu Bedenken, dass vor dem Hintergrund der Diskussion um die Hörfunkverbreitung mit 5G zwischen 5G Mobilfunk im Unicast-Modus und einem 5G-Broadcast-Modus unterschieden werden muss.
5G-Mobilfunk: 5G wird im Laufe der kommenden Jahre als reines Mobilfunksystem (Unicast, Punkt-zu-Punkt Verbindungen) in den Markt kommen. Für die technischen Möglichkeiten einer Hörfunkverbreitung (Audiostreams) ergeben sich damit nur marginale Unterschiede zum existierenden 4G-Mobilfunk (LTE). Eine 5G-Flächendeckung im Unicast-Modus, welche mit Rundfunksystemen annähernd vergleichbar wäre, ist derzeit nicht absehbar. Die Unicast-Verbreitung von Hörfunk via Audiostreaming im Mobilfunksystem ist technisch betrachtet seit vielen Jahren möglich.
5G-Broadcast: Der europäische Rundfunk engagiert sich seit Jahren, den 5G-Standard so zu erweitern, dass die Verbreitung von linearen TV-Programmen zukünftig möglich sein wird. Dazu können existierende Rundfunksendeanlagen (High Tower High Power) verwendet werden, von denen ähnlich wie bei DVB-T2 ein Signal von einem Sender gleichzeitig an eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern gesendet wird. Dies erlaubt einen unabhängigen Netzbetrieb durch Rundfunknetzbetreiber.
Diese Erweiterungen des globalen 5G-Standards werden unter dem Titel „5G Broadcast“ öffentlich diskutiert, technisch handelt es sich um FeMBMS (Further evolved Multimedia Broadcast Multicast Service). Die Standarderweiterung und die geplanten Versorgungsstrukturen orientieren sich an den Erfordernissen einer TV-Verbreitung. Das primäre Ziel dabei ist es, Free-to-air-TV-Angebote auf Endgeräte wie Smartphones, Tablets und in Fahrzeuge zu bringen.TV first, Hörfunk second
Die Verbreitung von linearen TV-Programmen zur umfangreichen, parallelen Nutzung profitiert aufgrund der hohen Datenraten von einem Rundfunkmodus. Diese Lösung kann laut der 5G-Media Initiative aus technischer Sicht auch für die Verbreitung von linearen Hörfunkprogrammen verwendet werden.
Die speziellen Anforderungen des Hörfunks an die Verbreitung seiner linearen Inhalte, wie zum Beispiel flächendeckende Versorgung und Regionalisierung, werden durch die Einführung von 5G-Broadcast nicht automatisch erfüllt. Die derzeitigen Versorgungsziele richten sich an den Vorgaben für TV aus.
Der Hörfunkmarkt allein besitzt nicht genügend wirtschaftliches Potential, um die Marktdurchdringung von 5G-Broadcast voranzutreiben. Erst wenn der 5G-Broadcast-Markt für TV angelaufen ist, ergeben sich theoretisch Optionen für den Hörfunk. In der Konsequenz bedeutet dies, dass auch ein Markterfolg von 5G-Broadcast für TV nicht automatisch eine erfolgreiche Nutzungsmöglichkeit für Hörfunk bedeutet.
5G-Broadcast für TV muss noch einige Hürden überwinden. An erster Stelle steht die Verfügbarkeit von Chipsets und Endgeräten, die 5G-Broadcast unterstützen, sowie von ausreichendem Spektrum. [bey]
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