Es herrscht weiterhin Unklarheit über die Fusion zwischen Unitymedia und Kabel BW. Das zuständige Gericht hat die Entscheidung um den Zusammenschluss nun vertagt. Die Gründe dafür lassen Raum zur Spekulation.
Eine Entscheidung zur Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW lässt weiter auf sich warten. Wie das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Donnerstag mitteilte, wird die für Freitag (12. Juli) angesetzte Entscheidung vertagt. Die Gründe dafür seien interner Natur. Erst am 14. August soll nun über die Fusion entschieden werden.
Damit muss die Liberty-Global-Tochter Unitymedia weiter zittern. Die Fusion war 2011 unter Auflagen vom Bundeskartellamt genehmigt worden. Unter anderem musste der Kabelanbieter die SD-Grundverschlüsselung in seinen Netzen aufheben. Die Deutsche Telekom hatte die Bedingungen für die Fusion jedoch als nicht weitreichend genug kritisiert und ein neues Verfahren angestoßen.
Die Verschiebung des Termins mit Verweis auf interne Gründe lässt die Verantwortlichen nun weiter zittern. Könnte die Fusion nun doch noch platzen? Bereits in einer mündlichen Anhörung hatte der vorsitzende Richter die bisherigen Auflagen des Bundeskartellamts als zu lasch kritisiert.
Je nachdem, wie das OLG entscheiden wird, könnte es im Extremfall zu einer Neubetrachtung des Falles durch das Bundeskartellamt kommen. In diesem Fall müsste die Kartellbehörde neue Auflagen erteilen. Noch brisanter könnte es jedoch auch kommen, denn das Bundeskartellamt könnte die Fusion im Rahmen einer Neubetrachtung auch noch untersagen. [hjv]
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