Sollten ARD und ZDF ab 2013 nicht mehr für die Weiterverbreitung ihrer Programme in den Kabelnetzen von Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW zahlen müssen, so sollte dies auch für die Privatsender gelten. Diese Ansicht vertritt der VPRT und plädiert gegenüber Medienaufsicht und Kartellbehörden für eine diskriminierungsfreie Kabeleinspeisung.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbandes privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT), die am Donnerstag in Berlin stattfand, haben sich die neu gewählte Vorsitzende des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia, Annette Kümmel, und der wiedergewählte Vorsitzende des Fachbereichs Radio und Audiodienste, Klaus Schunk, für eine diskriminierungsfreie Kabeleinspeisung der privaten TV-Programme im Verhältnis zu den öffentlich-rechtlichen Sendern ausgesprochen. Anders gesagt: Sollten die Gerichte, vor denen sich Kabel Deutschland mit ARD und ZDF um die Zahlung der Einspeisegebühren streitet, befinden, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter ab 2013 nicht mehr für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen, dann solle dies nach Ansicht des VPRT auch für die privaten Programmveranstalter gelten.
Hintergrund ist der derzeit stattfindende Streit um die Einspeisegebühren für die Kabelverbreitung der Öffentlich-Rechtlichen, der zwischen den Netzbetreibern Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW auf der einen, sowie ARD und ZDF auf der anderen Seite tobt. Die beiden Rundfunkanstalten wollen ab Januar 2013 nicht mehr für die Einspeisung ihrer Programme in die Kabelnetze beider Anbieter zahlen.
Als Gründe geben ARD und ZDF an, dass die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW derzeit an der Einspeisung der Programme verdienen würden, diese aber dann an die Endkunden in Form von Sender-Paketen weitervermarkten würden. Ein solches Modell sei allgemein unüblich. In anderen Ländern würden die Kabelnetzbetreiber lediglich als Vermarkter der Programme gegenüber dem Endkunden auftreten und auch kleinere Netzbetreiber in Deutschland erhalten traditionell keine Einspeisegebühren von ARD und ZDF, leiten deren Programme aber trotzdem weiter. Laut Rundfunkstaatsvertrag sind die Kabelnetzbetreiber zudem über die so genannten Must-Carry-Regelungen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Großteil der öffentlich-rechtlichen Sender weiter zu leiten. Dies trifft jedoch auf die privaten Sender nicht zu.
Der Netzbetreiber Kabel Deutschland klagt derzeit gegen ARD und ZDF, da dieser die Auffassung vertritt, dass die Must-Carry-Regelungen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht von der Verpflichtungen befreien, für die Weiterleitung ihrer Programme zu zahlen. Der VPRT beobachte die Verfahren, die zum Teil noch vor Weihnachten starten sollen, nach Angaben von Kümmel und Schunk genau und fordert Medienaufsicht und Kartellbehörden auf, die Einhaltung des rechtlich vorgesehenen Grundsatzes der Diskriminierungsfreiheit sicherzustellen.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des VPRT wurde am Donnerstag auch ein neuer Vorstand gewählt, der nach dem Rücktritt von VPRT-Chef Jürgen Doetz die Leitung des Verbandes übernehmen soll. Zum Vorsitzenden des Vorstandes wurde Tobias Schmid gewählt. [ps]
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