Die Europäische Kommission hat heute einen Antrag erhalten, den Fusionsfall Vodafone/Liberty an das Bundeskartellamt zu verwiesen.
Wie es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes heißt, hat es heute bei der Europäischen Kommission eine Verweisung des Fusionsfalles Vodafone/Liberty nach Deutschland beantragt. Dabei geht es um den Teil der Fusion, der sich auf die deutschen Märkte auswirkt.
Mitte Oktober hatten Vodafone und Liberty bei der Europäischen Kommission angemeldet, dass die Vodafone Group große Teile des Kabelgeschäfts von Liberty Global in Europa übernehmen möchte. In Deutschland betrifft das Vorhaben insbesondere die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Unitymedia.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unserer Ansicht nach bietet sich der Fall für eine Teilverweisung an. Von den Wirkungen des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen. Hier könnte die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der Telekommunikation führen.“
Die europäische Fusionskontrollverordnung sieht vor, dass ein Verfahren, für das zunächst aufgrund von formellen Kriterien, wie beispielsweise dem Umsatz der beteiligten Unternehmen, die Europäische Kommission zuständig ist, unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden kann. Im Falle einer Verweisung führt die Wettbewerbsbehörde des Mitgliedstaats die fusionskontrollrechtliche Prüfung nach ihrem jeweiligen nationalen Wettbewerbsrecht durch. [tk]
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