Nach dem Ende der SD-Grundverschlüsselung für zehn Privatsender bei Kabel Deutschland rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den KDG-Kunden zur Überprüfung ihrer Verträge. Oft seien digitale Zusatzverträge nun nicht mehr nötig, um digitales Free-TV zu empfangen.
Kabel Deutschland hat zum 3. April 2013 die SD-Grundverschlüsselung der privaten Sender RTL, RTL2, Super RTL, RTL Nitro, Vox, N-TV, ProSieben, Sat.1, Kabel Eins und Sport1 beendet. Damit sind nun zehn weitere Programme unverschlüsselt im digitalen Kabelnetz der KDG zu empfangen. Das Angebot von nunmehr 31 frei-empfangbaren digitalen Sendern könnten dabei auch Kunden mit „analogem Kabelvertrag“ ohne Zusatzkosten empfangen. Nötig dafür ist lediglich ein Kabelreceiver oder ein Fernseher mit DVB-C Tuner.
Aus diesem Anlass rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Kabel-TV-Kunden von Kabel Deutschland jetzt zur Überprüfung ihrer laufenden Verträge. Laut Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sollten diese prüfen, ob ein eventuell bestehender digitaler Zusatzvertrag auch weiterhin nötig sei oder gegebenenfalls gekündigt werden kann.
Insgesamt begrüßt Gundall den Wegfall der Grundverschlüsselung für die zehn privaten Sender in den Netzen der KDG: „Die Verschlüsselung hatte bisher die schnelle Verbreitung von digitalem Kabelfernsehen in Deutschland behindert.“ Das digitale Kabelfernsehen sei nun auch bei Kabel Deutschland wesentlich barrierefreier als zuvor. Am 3. Mai 2013 soll auch die Grundverschlüsselung für den Privatsender Tele5 bei Kabel Deutschland fallen. [ps]
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