
Düsseldorf – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist zum wiederholten Male gegen den Kabelnetzbetreiber Unitymedia vorgegangen.
„Unsere Abmahnungen betreffen zwei Leistungsklauseln in den AGB von Unitymedia“, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Es liegt unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.“
Die Abmahnung der Düsseldorfer Verbraucherschützer richtet sich dagegen, dass Unitymedia-Kunden, die ein Arena-Abo abgeschlossen haben, sich telefonisch beim Kabelkonzern bis zum 31. Juli 2008 melden müssen, falls sie das erweiterte Programmangebot „Digital TV Plus“ nicht empfangen möchten. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht bei der kostenpflichtigen Hotline meldet, hat nach Ansicht des Kölner Kabelnetzbetreibers der Abo-Erweiterung zugestimmt und muss pro Monat fünf Euro mehr zahlen.
Wie (DIGITAL FERNSEHEN berichtete), streiten sich Verbraucherzentrale NRW und Unitymedia bereits wegen der Preiserhöhung bei Einzelnutzerverträgen für analoge Anschlüsse. Unitymedia hatte sich per Unterlassungserklärung verpflichtet, die entsprechende Klausel aus den AGB zu entfernen, aber geweigert, den betroffenen Kunden die Mehrkosten zurückzuerstatten. Die Unterlassungserklärung, so der Kabelnetzbetreiber gegenüber DF, enthalte die Formulierung, dass die Preiserhöhungsklausel entfernt werde, die Preisstruktur als solche sei aber nicht betroffen. [fkr]
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