Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt äußert heftige Kritik am Gebaren einiger Kabel- und Telekommunikationsanbieter, wonach diese vereinzelten Kunden einfach ohne Vereinbarung kostenpflichtige Zusatzleistungen unterschieben würden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer könnten sich betroffene Kunden gegen derartige Fälle wehren.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Kunden von Kabelnetz- und Telekommunikationsanbietern vor untergeschobenen Zusatzleistungen gewarnt. Wie der Verband auf seiner Homepage mitteilte, sei es bei einigen Anbietern gängige Praxis, beispielsweise Neukunden beim Abschluss eines digitalen Kabelvertrages ungefragt weitere Zusatzpakete mit unterzuschieben. Diese Pakete würden in den ersten Monaten häufig kostenlos zur Verfügung stehen und anschließend monatlich mit abgerechnet. Die Kündigungsfrist sei dann allerdings schon verstrichen.
Viele Kunden würden jedoch erst dann merken, dass sie auch für das Zusatzpaket zahlen müssen. Gemäß der Vertragslogik der Anbieter müsste der Kunden dann also auch für das Zusatzpaket regelmäßig zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät betroffenen Kunden jedoch, sich gegen derartige Geschäftsgebaren zu wehren, da es sich ihrer Meinung nach dabei um eine unzulässige Werbepraxis handelt.
So würde mit der Zusendung einer Vertragsbestätigung durch den Kabelanbieter, in welcher ohne vorherige Vereinbarung weitere Zusatzleistungen einfach integriert wären, eine wesentliche Änderung der vertraglichen Abrede geschehen. „Schweigen heißt in diesem Fall keineswegs Zustimmung zum ergänzenden Vertragsangebot“, so die Verbraucherschützer. Kunden, die von derartigen untergeschobenen Zusatzleistungen betroffen sind, könnten sich daher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt melden und dort die Notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. [ps]
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