Kabelnetzbetreiber Primacom muss seinen Kunden zwei Zusatzangebote umsonst zur Verfügung stellen. Das entschied das Landgericht Leipzig. Das Kabelunternehmen hatte die Pakete untergeschoben, ohne dass diese wieder gekündigt werden konnten.
Kunden der Primacom, die im vergangenen Jahr einen Onlinevertrag abgeschlossen haben, dürfen sich bis Vertragsende auf die kostenlose Nutzung des Programmpakets „Family HD“ freuen. Das entschied das Landgericht in Leipzig am vergangenen Freitag, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag mitteilte.
Die Verbraucherzentrale hatte den Prozess angestrebt, nachdem der Kabelnetzbetreiber auf eine Abmahnung nur mit einer Unterlassungserklärung reagiert hatte. Die Primacom hatte beim Vertragsabschluss das Paket „Family HD“ und ein „Sicherheitspaket“ voreingestellt, ohne dass diese nach zweimonatiger Testphase wieder gekündigt hätten werden können. Nun darf das Unternehmen allen Kunden, die nach dem 13. Juni 2014 einen Vertrag abgeschlossen haben, die genannten Pakete nicht in Rechnung stellen.
„Derartige Voreinstellungen sind im Internet seit Inkrafttreten der Verbraucherrechte-Richtlinie verboten“, erklärte hierzu Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei monatlichen Preisen von 15 Euro für „Family HD“ und 3,99 Euro für das „Sicherheitspaket“ wären den Kunden in den zwei Vertragsjahren Zusatzkosten von über 400 Euro entstanden.
Ein Antrag der Verbraucherzentrale gegen Werbung, die die günstigen Preise für das erste Vertragsjahr groß darstellt, die höheren Preise für das Folgejahr jedoch nur kleingedruckt, wurde vom Landgericht jedoch abgelehnt. Die Verbraucherschützer prüfen nun gegen diese Entscheidung weitere Rechtsmittel. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, können beide Parteien innerhalb eines Monats in Berufung gehen. [buhl]
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