Mit seinem am Mittwoch gefällten Urteil hat das OLG Düsseldorf die Fusion von Unitymedia Kabel BW wieder auf wackelige Füße gestellt. Der Kabel-Anbieter hat nun angekündigt, mit allen Mitteln um eine Beschwerde gegen den Beschluss kämpfen zu wollen.
Das am Mittwoch gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf war ein harter Schlag für den Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW. Denn der zuständige Richter hob den Beschluss des Bundeskartellamts von 2011 hinsichtlich der Fusion auf. Der Grund: Kabel BW hätte nach Ansicht des Gerichts als unabhängiger Netzbetreiber in den kommenden Jahren zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz für Unitymedia in dessen Stammgebieten in Nordrhein-Westfalen und Hessen werden können. Durch die Fusion sei dieser Wettbewerb aber verhindert worden.
Eine Beschwerde von Seiten Unitymedia Kabel BWs ließ das Gericht nicht zu – ein Umstand, den der Kabelanbieter aber nicht hinnehmen will. „Wir kündigen an, dass wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden, um gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen“, zitierte die „Welt“ eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch auf ihrem Online-Portal. Die Bundesrichter sind nun die einzige Option für Unitymedia Kabel BW, sich gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf zur Wehr zu setzen.
Sollten diese allerdings die Ansicht der Düsseldorfer Richter teilen und den Kartellamtsbescheid ebenfalls aufheben, müsste entweder die Kartellwächter den Fall noch einmal aufrollen oder der Konzern müsste die Fusion rückgängig machen. Letzteres scheint für Unitymedia Kabel BW allerdings keine wirkliche Option zu sein. Sollte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss erneut prüfen und weitere Auflagen machen, scheint Unitymedia lieber diese Pille schlucken zu wollen.
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