Die vom Bundeskartellamt geforderte Abschaltung der Grundverschlüsselung im Kabelnetz von Unitymedia wird voraussichtlich zum 3. Januar 2013 vollzogen.
Das teilte Unternehmenssprecherin Katrin Köster am Freitag gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER (DI) mit. „Ab diesem Zeitpunkt wird den Sendern die verschlüsselte Einspeisung für SD-Programme nicht mehr angeboten“, so Köster auf DI-Anfrage.
Der Kabelnetzbetreiber kommt damit der Auflage des Bundeskartellamts nach, bis zu diesem Datum die Grundverschlüsselung für digitale Free-TV-Programme aufzuheben. Die Verschlüsselung fällt auch für fremdsprachige Free-TV-Programme weg, die im sogenannten Basispaket verbreitet werden. HD-Programme können laut Köster hingegen auf Wunsch der Sender weiterhin verschlüsselt werden, wenn sie in einem gesondert vermarkteten HDTV-Paket im Kabel verbreitet werden.
Fraglich ist, ob dies für die Privatsender bedeutet, künftig mit dem Segen des Kartellamtes im Kabelnetz nur noch in HD im Zusatzpaket mit weiteren Kosten für den Nutzer und nicht mehr wie sonst als klassisches Free-TV Programm auszustrahlen.
Darüber hinaus erfuhr DIGITAL INSIDER weitere Details zu den Auflagen. Das Sonderkündigungsrecht ist nicht mehr bis zum 30. September 2012 befristet. Es gilt für die gesamte Laufzeit der vom Sonderkündigungsrecht betroffenen Gestattungsverträge. Die Auflage der Kartellwächter betrifft alle Verträge, die mehr als 800 Wohneinheiten umschließen und eine Laufzeit von mehr als drei Jahren besitzen.
Darüber hinaus werden die Eigentumsrechte von Kabel BW und Unitymedia an Hausverteilnetzen nach Auslaufen der Gestattungsverträge an den jeweiligen Gestattungsgeber übertragen. [mh]
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