Bei Unitymedia Kabel BW weist man die Kritik der Verbraucherschützer am schmalen HD-Angebot öffentlich-rechtlicher Sender in den eigenen Kabelnetzen zurück. Die aktuelle Situation hätten vielmehr ARD und ZDF mit ihrer einseitigen Kündigung der Einspeiseverträge herbeigeführt.
Unitymedia Kabel BW weist die Kritik der Verbraucherzentrale NRW an der Einspeisesituation bezüglich der HD-Sender von ARD und ZDF zurück. Wie der Kabelnetzbetreiber in einer Stellungnahme gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, sehe man die Verantwortlichkeit für die aktuelle Situation eindeutig bei ARD und ZDF. Beide Sendeanstalten hätten diese durch die einseitige Aufkündigung der Einspeiseverträge herbeigeführt.
„Wir haben diese Kündigung zurückgewiesen und bemühen uns seitdem um eine Einigung“, erklärte das Unternehmen. „So haben wir den Öffentlich-Rechtlichen zum Beispiel ein Angebot unterbreitet, das die rechtliche Grundlage für die Verbreitung weiterer HD-Sender in unserem Kabelnetz bieten könnte. Bis jetzt ist es hierbei leider zu keiner Einigung gekommen“, lautete die Stellungnahme weiter.
Man würde mit Hochdruck daran arbeiten, das HD-Portfolio für die Zuschauer auszubauen. Dabei bleibt man jedoch weiterhin bei der Auffassung, wonach alle Veranstalter für ihre HD-Einspeisung ein angemessenes Entgelt zu zahlen haben. Eben dieses Entgelt ist jedoch der Zankapfel mit ARD und ZDF, da beide Veranstalter für die Kabelverbreitung ihrer Programme nicht mehr bezahlen wollen.
Unitymedia Kabel BW kritisiert diese Einstellung, da bundesweit nahezu jeder zweite TV-Haushalt über das Kabel versorgt wird. Für DVB-T, das deutlich weniger Zuschauer versorgt, würden die öffentlich-rechtlichen Veranstalter hingegen das fünffache dessen ausgeben, was für eine Kabelverbreitung angemessen wäre. „Wir sehen eine rundfunk- und verfassungsrechtlich begründete Verpflichtung von ARD und ZDF, ihre Programme zu angemessenen Konditionen auch über die Kabelnetze zu verbreiten und signalisieren daher erneut unsere Bereitschaft, mit den Öffentlich-Rechtlichen nach wirtschaftlich sinnvollen und verbraucherfreundlichen Lösungen zu suchen“, erneuerte der Kabelnetzbetreiber sein Angebot an die Rundfunkanstalten.
So nachvollziehbar die Rechtspositionen sowohl der Sender als auch der Kabelnetzbetreiber in diesem Streit aus ihrer jeweiligen Warte heraus sind, so schade ist dies doch für die Zuschauer. Diese zahlen sowohl ihren Rundfunkbeitrag als auch ihre Kabelgebühren in vollem Umfang und bekommen trotzdem nur einen Teil des Angebotes geliefert. Solange jedoch in dieser Sache kein abschließendes Urteil gefällt wurde und auch der Gesetzgeber keine Klarheit schafft, dürfte der Konflikt noch weitergehen. [ps]
Bildquelle:
- Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com