Trotz Niederlage: Gema sieht sich in BGH-Urteil bestätigt

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Trotz Niederlage gegenüber einer Gruppe privater Wohneigentümer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Gema in dem Urteil die Gebührenpflicht von Kabelweiterleitungen bestätigt.

Trotz Niederlage sieht sich die Gema in ihrer Auffassung bestätigt: Am Donnerstag war die Gema einer Gruppe privater Wohnungseigentümer unterlegen, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass in diesem Fall die Weiterleitung der Radio- und TV-Signale von einer Gemeinschaftsantenne zu den einzelnen Wohnungen nicht unter die Gema-Gebührenpflicht falle. Begründet hatten die Richter das Urteil mit einer nicht-öffentlichen Wiedergabe, durch die es zu keiner Urheberrechtsverletzung käme und somit keine Zahlung an die VG Media zu entrichten sein. Dementsprechend wies der BGH die von der Gema eingereichte Klage ab.

Am Montag äußerte sich nun die Gema zu dem vorliegenden Urteil. Sie wies darauf hin, dass der BGH-Entscheid keinerlei Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft hätte: „Nicht betroffen von der Entscheidung sind daher insbesondere Kabelweitersendungen an mehrere Gebäude sowie in Wohngebäuden, die im Eigentum z. B. von Wohnungsunternehmen stehen“, wie es in einer Gema-Mitteilung heißt.
 
Indem der BGH die Kabelweiterleitung der Radio- und TV-Signale in diesem Fall als technisches Verfahren beurteilte, sah sich die Gema in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und die Gebührenpflicht von Kabelweiterleitungen bekräftigt. Der Grund: Das Verfahren sei im Grunde eine Wiedergabe  und unterscheide sich von der Methode der Wohnungswirtschaft, für die eine Gebührenpflicht bei der VG Media besteht. [kw]

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