Der Bayerische Rundfunk ist nicht verpflichtet Einspeiseentgelte für seine TV-Programme an die Telekabel-Gruppe zu zahlen. Ähnlich wie im Rechtsstreit mit Kabel Deutschland wurde auch hier eine entsprechende Klage des Kabelnetzbetreibers vom Landgericht München abgewiesen.
Nicht nur mit Kabel Deutschland streiten sich ARD und ZDF derzeit vor den Gerichten um die Zahlung von Einspeiseentgelten für die Kabelverbreitung ihrer Programme. Auch mit der Telekabel-Gruppe, die nach eigenen Angaben bundesweit rund 270 000 Wohneinheiten versorgt, sind die Öffentlich-Rechtlichen in einen entsprechenden Rechtsstreit verwickelt. So sind bundesweit derzeit über 170 Verfahren des Kabelnetzbetreibers gegen ARD und ZDF bei verschiedenen Gerichten anhängig.
Am Donnerstag musste die Telekabel-Gruppe dabei mit einer Klage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) vor dem Landgericht München I eine Schlappe hinnehmen. Wie der BR mitteilte hat das Gericht insgesamt sieben Klagen des Netzbetreibers gegen die Rundfunkanstalt abgewiesen, mit denen dieser durchsetzen wollte, dass der BR weiterhin Entgelte für die Kabelverbreitung seiner Programme zahlen muss.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Landgericht München eine ähnliche Klage des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland gegen den BR abgewiesen. „Der Urteilsspruch ist ein weiterer Erfolg für die Sender der ARD. Wir fühlen uns durch die Entscheidung in unserer Strategie bestätigt“, begrüßte der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, die Entscheidung des Gerichts.
Neben der Telekabel-Gruppe und Kabel Deutschland befindet sich auch der Netzbetreiber Unitymedia Kabel BW in einem Streit mit ARD und ZDF um die Zahlung von Einspeiseentgelten. Bislang wurden bereits vier Klagen von Kabel Deutschland gegen unterschiedliche Rundfunkanstalten der ARD (WDR, SWR, BR und RBB) von den zuständigen Gerichten abgewiesen. [ps]
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