Während Unitymedia Kabel BW weiterhin nach einer friedlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren sucht, geht Kabel Deutschland auf Konfrontationskurs vor Gericht. Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen den RBB.
Nachdem Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein Ende Juli angekündigt hatte, gegen ARD und ZDF wegen der gekündigten Einspeiseverträge Klage einzureichen, beschäftigt der Konflikt nun erstmals die deutschen Gerichte. Am heutigen Dienstag beginnt mit dem Prozess gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) die erste Verhandlung im Kabelstreit. Da der bundesweite Kabelnetzbetreiber auch alle anderen ARD-Rundfunkanstalten sowie das ZDF verklagt hat, werden weitere Prozesse in den kommenden Wochen und Monaten folgen.
Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabelverträge gekündigt hatten. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als „historisch überholt“ und fügte hinzu es sei nicht mehr zu rechtfertigen, dass „Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen.“
Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten – und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien die Programme zu verbreiten – aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter Unitymedia Kabel BW will dagegen weiter auf Verspräche setzen.[fm]
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