Die in Sachsen für Ende 2014 vorgesehene Analogabschaltung im Kabel könnte noch gekippt werden. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN äußerten sich Vertreter verschiedener Parteien kritisch über den frühen Abschalttermin im Freistaat. Eine Entscheidung über eine mögliche Gesetzesänderung könnte noch vor dem Sommer fallen.
Die laut Gesetz in Sachsen für Ende 2014 vorgesehene Analogabschaltung im Kabel scheint zumindest zu wackeln. Nachdem sich bereits in den vergangenen Wochen die überregionalen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Tele Columbus wegen der weiterhin hohen Zahl analoger Kabelhaushalte kritisch im Hinblick auf den zeitnahen Abschalttermin geäußert hatten, scheint es offenbar auch in weiten Teilen der Politik einige Skepsis darüber zu geben, ob das Datum gehalten werden sollte. Einhellig fällt das Echo aus der Politik aber nicht aus. Derzeit empfangen etwa 40 Prozent der Kabelzuschauer in Sachsen noch analoges Fernsehen.
In einer Stellungnahme gegenüber DIGITAL FERNSEHEN teilte dabei die Fraktion der FDP im sächsischen Landtag mit: „Wir nehmen die Anliegen der Bürger, die über einen Kabelanschluss verfügen, und die Hinweise der Rundfunkveranstalter sehr ernst. Es kann schließlich nicht das Ziel sein, dass durch die technische Umstellung zehntausende ältere analoge Empfangsgeräte am 1. Januar 2015 nur noch Schrottwert haben. Wir können uns daher eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes mit einer entsprechenden Übergangsfrist vorstellen.“
Auf Nachfrage, ob Sachsen mit einer frühzeitigen Analogabschaltung im Kabel eine Art Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen könnte, äußerte sich die Regierungspartei: „Ein Alleingang Sachsens ohne Abstimmung mit anderen Bundesländern ist zudem nicht sinnvoll.“ Eine „politisch verordnete Zwangsdigitalisierung“ sei hier der falsche Weg, vielmehr müsse die digitale Technik mit ihren Vorteilen die Bürger und Gerätehersteller überzeugen.
Ähnlich argumentieren dabei auch Teile der Opposition in Sachsen. So teilte Falk Neubert, der Medienpolitische Sprecher der sächsischen Linken, gegenüber der Redaktion mit, dass eine Trennung der zahlreichen analogen Kabelhaushalte vom Netz nicht einfach so hingenommen werden könne. Entsprechend müsse es hier zu einer Gesetzesänderung kommen. Auch bei der Linken spricht man sich anstatt eines sächsischen Sonderweges für eine bundesweite Lösung aus.
Etwas kritischer gegenüber einer Aufschiebung der Analogabschaltung durch eine Gesetzesänderung zeigte man sich bei der SPD. Der medienpolitische Sprecher der Partei, Dirk Panter, räumte zwar ein, dass nach wie vor ein großer Teil der sächsischen Kabelhaushalte analoges Fernsehen sieht, macht dafür jedoch zumindest in Teilen auch die defensive Informations- und Kommunikationspolitik insbesondere der überregionalen Kabelnetzbetreiber mitverantwortlich. Hier hätten insbesondere die mittelständischen Netzbetreiber eine wesentlich bessere Arbeit geleistet und ihre Kunden frühzeitig auf den gesetzlich festgelegten Abschalttermin vorbereitet.
„Dass diese Betreiber im Falle einer Verschiebung das Gefühl hätten, gegenüber den ‚Großen‘ ungleich behandelt zu werden, sehe ich auch und es gefällt mir nicht. Es wäre nicht gerecht, da sich die einen Unternehmen auf den vom Gesetzgeber festgelegten Termin vorbereitet haben, während die anderen immer noch abwartend auf den zu geringen Digitalisierungsgrad der Haushalte verweisen“, so Panter.
Zu keiner konkreten Aussage war bislang die Regierungspartei CDU bereit. Der medienpolitische Sprecher Sebastian Gemkow teilte auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit, dass man sich zu diesem Sachverhalt derzeit in einem Gesetzgebungsverfahren befinde und intensive Gespräche mit allen beteiligten führe. Dies deutet in der Tat darauf hin, dass sich am derzeit festgeschriebenen Abschaltungstermin noch etwas ändern könnte.
Anders als in den sonstigen Bundesländern ist in Sachsen bereits seit längerem ein fester Termin für die Abschaltung des analogen Kabelfernsehens gesetzlich festgeschrieben. Geregelt ist dies im Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (SächsPRG). In Artikel 4, Absatz 6, Satz 1 heißt es dort: „Spätestens ab dem 1. Januar 2010 erfolgt die Übertragung von Rundfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien in Sachsen ausschließlich in digitaler Technik. In Abweichung von Satz 1 dürfen Hörfunkprogramme auf Ultrakurzwelle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 sowie Rundfunkprogramme und vergleichbare Telemedien in Kabelanlagen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 weiter in analoger Technik übertragen werden.“ Eine Fortführung der analogen Programmverbreitung über den 31. Dezember 2014 hinaus wäre demnach unzulässig.
Bislang haben sich die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Tele Columbus für eine Verschiebung des Termins ausgesprochen, während der Kabelverband FRK, der vor allem mittelständische Netzbetreiber vertritt, auf eine Einhaltung der Abschaltung pocht. [ps]
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