Das Bundeskartellamt muss den 2012 erfolgten Zusammenschluss der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW erneut prüfen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den ursprünglichen Kartelamtsbeschluss zu der Fusion am Mittwoch aufgehoben. Ohne erneute Prüfung müsste die Fusion rückgängig gemacht werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Beschluss des Bundeskartellamts zur Fusion von Unitymedia und Kabel BW heute aufgehoben und damit der Beschwerde von Net Cologne und der Deutschen Telekom stattgegben. Dies berichtet das DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER am Mittwochmorgen (14. August 2013). Nach Ansicht des Gerichts sind die vom Kartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen, nicht geeignet, die durch die Fusion entstandene Verstärkung der marktbeherrschende Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukommt, hinreichend zu kompensieren.
Die Beschwerde auf die Entscheidung des OLG wurde nicht zugelassen. Sollte das Bundeskartellamt oder eine der anderen beteiligten Parteien darauf verzichten, auf die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, müssten die Kartellwächter noch einmal prüfen, ob die Fusion von Kabel BW und Unitymedia unter geänderten Bedingungen freigegeben werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen wieder entflochten werden. [mh]
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