OLG hat Zweifel an Fusion von Unitymedia und Kabel BW

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Die 2012 vollzogene Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Deutsche Telekom hatte Beschwerde eingelegt, wonach die vom Bundeskartellamt erteilten Auflagen nicht weitreichend genug gewesen seien.

Die 2012 erfolgte Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW unter dem Dach des US-Konzerns Liberty Global beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Nach Berichten verschiedener Presseagenturen prüft das Gericht derzeit eine Beschwerde der Deutschen Telekom gegen die Fusion. Bei einer Verhandlung am Mittwoch wurden dabei von Seiten des Oberlandesgerichts erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung durch das Bundeskartellamt geäußert. 

Die Kartellbehörde hatte die Fusion der beiden großen Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW seinerzeit nur unter hohen Auflagen genehmigt. So war Unitymedia unter anderem gezwungen, die sogenannte Grundverschlüsselung für die Privatsender in SD-Qualität in seinen Netzen aufzuheben. Der Deutschen Telekom gingen diese Auflagen jedoch nicht weit genug. Sollte das OLG Düsseldorf dieser Sichtweise folgen, so könnte es im Extremfall zu einer Neubetrachtung des Falles durch das Bundeskartellamt kommen. In diesem Fall müsste die Kartellbehörde entweder neue Auflagen erteilen oder die Fusion doch noch untersagen. [ps]

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28 Kommentare im Forum
  1. AW: OLG hat Zweifel an Fusion von Unitymedia und Kabel BW Telekom. Immer wieder ein neuer Grund den Verein zu verteufeln.
  2. AW: OLG hat Zweifel an Fusion von Unitymedia und Kabel BW Da wirft wirklich jemand mit Steinen in seinem Glashaus...
  3. AW: OLG hat Zweifel an Fusion von Unitymedia und Kabel BW Aha. Weil jemand die gesetzlichen Mittel nutzt, muss man ihn also verteufeln Wenn da nichts dran wäre, warum äußert das OLG dann erhebliche Zweifel an der Fusion? Bestimmt alle gekauft.
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