Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die analoge Kabelbelegung in Niedersachsen zurückgewiesen. Der Shopping-Sender 1-2-3.tv hatte gegen seine Streichung aus dem analogen Kabelangebot durch die zuständige Landesmedienanstalt Beschwerde eingelegt.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine Beschwerde des Fernsehsenders 1-2-3.tv gegen die von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) getroffene Rangfolge für die Belegung im analogen Kabelnetz zurückgewiesen. Dies teilte die NLM am Dienstag mit. Im September 2012 hatte die Versammlung der NLM entschieden, dass Teleshopping-Programm von 1-2-3.tv künftig nicht mehr in den analogen Kabelnetzen in Niedersachsen verbreiten zu lassen.
Die geänderte Kanalbelegung war daraufhin per Eilentscheidung vom Verwaltungsgericht Hannover im Februar 2013 bestätigt worden, woraufhin sich 1-2-3.tv mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gewandt hatte. Dieses wies die Beschwerde mit Beschluss vom 10. Mai zurück. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist laut NLM unanfechtbar, wodurch die bereits vollzogenen Veränderungen im analogen Kabelnetz in Niedersachsen bestehen bleiben können. [ps]
Bildquelle:
- Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com