Der Streit um die Zahlung von Kabeleinspeisentgelten mit ARD und ZDF soll bei Kabel Deutschland nicht länger auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. Eine späte aber richtige Einsicht. Als ersten Schritt bekommen die Kabelkunden nun elf neue HD-Sender der Öffentlich-Rechtlichen.
Mit dem heutigen Donnerstag können zahlreiche Kunden von Kabel Deutschland erstmals ein breites Portfolio an öffentlich-rechtlichen TV-Sendern in HD-Qualität sehen. Ganze elf hochauflösende Sender von ARD und ZDF speist der Netzbetreiber ab sofort zusätzlich in seine ausgebauten Netze ein. 3Sat HD, BR HD, HR HD, KiKa HD, MDR HD, NDR HD, Phoenix HD, RBB HD, SWR HD, WDR HD und ZDFneo HD kommen dabei neu hinzu. Die Zahl der frei empfangbaren HD-Kanäle erhöht sich damit auf einen Schlag von fünf auf 16.
Doch obwohl Kabel-Deutschland-Kunden natürlich wie alle anderen TV-Zuschauer in Deutschland mit ihrem Rundfunkbeitrag auch für die HD-Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender zahlen, war die Einspeisung der neuen Sender bis zuletzt alles andere als selbstverständlich. Grund ist der immer noch andauernde Streit um die Zahlung von Einspeisegebühren für die Kabelverbreitung von ARD und ZDF.
Traditionell zahlen in Deutschland alle TV-Veranstalter für die Kabelverbreitung ihrer Programme eine Gebühr an die Kabelnetzbetreiber. Dieses Modell ist weltweit einzigartig. Eingeführt wurde es in den 1980er Jahren, damit die Bundespost, die damals der Betreiber der Kabelnetze war, den Ausbau ihrer Infrastruktur finanzieren konnte. Mittlerweile sind die Kabelnetze allerdings längst privatisiert und große Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland oder Unitymedia Kabel BW wirtschaften gewinnorientiert und verkaufen ihre Anschlüsse samt der Sender-Pakete an die Wohnungswirtschaft und die Endkunden. Gleichzeitig verlangen sie jedoch von den Senderveranstaltern weiterhin Einspeisegebühren für die Verbreitung ihrer Programme – kassieren also gleichzeitig für die Einspeisung und für die Auslieferung der Sender.
Die Öffentlich-Rechtlichen wollten dieses Modell jedoch nicht länger mitgehen: Da ARD und ZDF gemäß den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages von allen Kabelnetzbetreibern weiterverbreitet werden müssen, konnten es sich beide Veranstalter leisten, zum 1. Januar 2013 die Zahlung an die Kabelnetzbetreiber einseitig einzustellen, ohne das ihre Programme aus den Netzen herausgeworfen wurden. Gleichzeitig hatten ARD und ZDF nun jedoch keinen Anspruch mehr, von den großen Kabelnetzbetreibern auch die Verbreitung ihrer HD-Sender zu verlangen, denn der Rundfunkstaatsvertrag schreibt nur vor, dass alle öffentlich-rechtlichen Sender digital verbreitet werden müssen, nicht jedoch in welcher Qualität. Und so durften die Kunden der betroffenen Kabelnetzbetreiber bislang vergeblich auf die Einspeisung weiterer HD-Kanäle von ARD und ZDF warten.
Gleichzeitig beschritten die Netzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW ab 2013 den Rechtsweg, um eine weitere Zahlung der Einspeisegebühren von ARD und ZDF gerichtlich einzuklagen – bislang ohne Erfolg. Von ihrer bisherigen Rechtsauffassung will jedoch auch Kabel Deutschland nicht abweichen und die Prozesse durch die Instanzen fortsetzen.
Der Kabelstreit solle aber nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden – ursprünglich hatte man dieses Devise schon Ende 2012 bei Kabel Deutschland ausgegeben. Nun scheint man endlich konsequent nach ihr zu handeln. Denn auch bei Kabel Deutschland hat man offenbar begriffen, dass der Wunsch nach einer HD-Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender immer größer wird. Ein Fehlen der entsprechenden Ableger ist dabei nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wachsenden HD-Angebote auf anderen Verbreitungswegen nur schwer zu vermitteln. Vor allem aufgrund der vollmundigen Ankündigungen des neuen Kabel-Deutschland-Mutterkonzerns Vodafone, künftig noch stärker mit der Deutschen Telekom zu konkurrieren, wird man sich auch mit deren HD-Angebot über die IPTV-Plattform Entertain messen müssen.
Für die Kunden ist der neu erwachende Wettbewerb unter den Netzbetreibern dabei ein Glücksfall. Denn die Anbieter müssen klotzen und nicht kleckern, um den Anschluss nicht zu verlieren. Die Entscheidung, den Kabelstreit zwar vor Gericht weiterzuführen aber nicht auf dem Rücken der Kunden, ist deshalb richtig. Nun bleibt nur zu wünschen, dass man auch bei Unitymedia Kabel BW bald zu dieser Einsicht gelangt.
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