Nebenkostenprivileg endet: Nicht jeder Mietvertrag ist betroffen

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Frau, Fernsehen; © Mariakray - stock.adobe.com
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Obwohl das Nebenkostenprivileg für die meisten Mieter zum 1. Juli wegfällt, ist nicht jeder Mietvertrag davon betroffen. Es lohnt ein genauerer Blick.

Dass das Nebenkostenprivileg für die meisten Mieter zum 1. Juli endet, ist weitreichend bekannt, doch es lohnt ein genauerer Blick auf den eigenen Mietvertrag, denn nicht alle Vertragsverhältnisse sind davon betroffen. Die Art und Weise der Abrechnung gibt den entscheidenden Hinweis, ob ein neuer individueller Vertrag für den Empfang von Kabel-TV in Betracht gezogen werden muss.

Nettomietverträge sind vom Ende des Nebenkostenprivilegs betroffen

MagentaTV EM 2024
Quelle: Deutsche Telekom AG – Wer vom Ende des Nebenkostenprivilegs betroffen ist, hat diverse Alternativen wie MagentaTV, waipu.tv und noch viele weitere

Die meisten heutigen Mietverträge sind sogenannte Nettomietverträge. Hierbei ist zunächst eine Kaltmiete anfällig, die allein die Nutzung des Raumes berechnet. Für etwaige Nebenkosten wie Wasser, Heizung und den Kabel-Anschluss müssen mitunter Vorzahlungen geleistet werden. In einer Jahresendabrechnung klärt sich dann für den jeweiligen Mieter, ob vorgezahlte Beiträge zum Teil zurück erstattet werden oder eher noch Nachzahlungen anstehen. Diese Nettomietverträge sind definitiv vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen. Was dann zu tun ist, erklärt auch DIGITAL FERNSEHEN. Anders sieht es aber mit manchen älteren, sogenannten Bruttomietverträgen aus.

Wer einen Bruttomietvertrag hat, bekommt weiterhin das TV-Signal

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Bild: © Maxisport – Fotolia.com – Wer einen Bruttomietvertrag hat, kann entspannt ab dem 1. Juli weiter die EM per Kabel-TV gucken, ohne sich um etwas kümmern zu müssen

Bei Bruttomietverträgen gibt es einen festgelegten vollständigen Mietbetrag, der nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten mit einschließt. Nur bei Heizungs- und Warmwasserkosten gibt es am Ende des Jahres eine gesonderte Abrechnung. Da bei diesen Bruttomietverträgen also die Nebenkosten Teil des pauschalen Gesamt-Mietbetrags sind, greift hier nicht der Wegfall des Nebenkostenprivilegs, da die Nebenkosten nicht unter die Betriebskostenverordnung fallen – so bestätigte es die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf eine Anfrage von computerbild.de. Wer also noch einen dieser älteren Bruttomietverträge besitzt, kann sich auch zum 1. Juli entspannt zurücklehnen und weiter Kabel-TV konsumieren, ohne einen neuen individuellen Vertrag abschließen zu müssen.

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