Nach Kritik: Unitymedia passt Klauseln für Wi-Fi-Spots an

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Für harsche Kritik der Verbraucherschützer sorgteUnitymedias ungefragte Integration der Kunden-Router ins öffentliche Wi-Fi-Netz. Der Kabelnetzbetreiber will zwar weiter an seinen Plänen festhalten, die Geschäftsbedingungen jedoch auch anpassen.

In Sachen öffentliches WLAN ist Deutschland in weiten Teilen noch unerschlossenes Land. Um zumindest seinen Kunden die Möglichkeit zu geben, ohne zusätzlichen Verlust von Datenvolumen mobil im Internet zu surfen, kündigte Unitymedia im April an, sein WLAN-Netz auszubauen, indem die Router seiner Kunden zu „Wi-Fi-Spots“ gemacht werden. Dies sorgte für eine Abmahnung von Seiten der Verbraucherzentrale NRW, die Wirkung zeigte, denn der Kabelnetzbetreiber wird seine Geschäftsbedingungen anpassen.

Wie Unitymedia auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte, habe man am 20. Mai gegenüber  der Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungserklärung abgegeben, sich nicht mehr auf die „Besonderen Geschäftsbedingungen Wi-Fi-Spot“ zu berufen. Diese seien missverständlich gewesen, was die Kritik der Verbraucherschützer hervorgerufen hatte. Vor allem die ungefragte Aktivierung der Router als Wi-Fi-Spots sah man bei der Verbraucherzentrale als unzulässig an.
 
Allerdings weist der Kabelnetzbetreiber einen Teil der Kritik auch zurück. Da der Wi-Fi-Spot vom persönlichen WLAN des Kunden getrennt sei und Unitymedia für einen Missbrauch die Haftung übernehme, „ist aus unserer Sicht die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kunden rechtlich möglich. Da wir die Entscheidungsfreiheit unserer Kunden in keiner Weise einschränken wollen, haben wir von vornherein allen betroffenen Kunden die Möglichkeit eingeräumt, der Aktivierung der separaten SSID jederzeit zu widersprechen“, so Helge Buchheister, Pressesprecher von Unitymedia.
 
Klargestellt werden soll dagegen, dass ein vorübergehendes Abstellen des eigenen Spots keine Auswirkungen auf die Nutzung des WLAN-Netzes habe und Kunden so auch weiterhin mobil im Netz von Unitymedia surfen können.
 
Positiv wertet das Kölner Unternehmen den Plan der Bundesregierung, die Störerhaftung abzuschaffen, „weil er die Digitalisierung Deutschlands weiter vorantreibt und offenen WLAN-Netzen Auftrieb geben wird“, so Buchheister. Deshalb wolle Unitymedia seinen eingeschlagenen Weg hinsichtlich des Ausbaus des WLAN-Netzes fortsetzen. [buhl]

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17 Kommentare im Forum
  1. Schön und gut, wenn Unitmedia beim separaten WLAN Netz grade steht wenn jemand was böses treibt. Nur wenn derjenige mal in mein Privates Netz kommt, dann ist es passiert und dann kann auch UM nix mehr gut machen geschweige grade stehen. Sage ja nur Fritzboxy 6360 Update nach 2 Jahren, obwohl es zick revisionen und Sicherheitslückenfixes gab ;-)
  2. Spielt alles keine Rolle da durch den erhöhten Stromverbrauch Kosten auf den Kunden abgewälzt werden, wenn Unitymedia mich als WLAN Netz nutzen will sollen sie mir das auch bezahlen! Zum Glück habe ich aber nur ein Modem und konnte das schrottige Routerteil mit Zugriffsverhinderung von außen wieder loswerden.
  3. Dann solltest du auch zahlen, wenn du die Hotspots nutzt. Zudem ist es überhaupt kein Problem die Funktion im Nutzerprofil zu deaktivieren. Ich finde das Thema wird vielzuviel aufgebauscht.
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