
Leipzig/Bonn – Kabelkunden beschweren sich beim Kartellamt regelmäßig über die Einspeisung oder Nichteinspeisung von Programmen ins Kabelnetz.
Dies bestätigte ein Sprecher des Bundeskartellamts im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN. Derzeit würden jedoch noch keine Verbraucherbeschwerden zur drohenden Nichteinspeisung des HDTV-Programmes von ARD und ZDF vorliegen: „Auch wenn uns regelmäßig Verbraucherbeschwerden zu der Thematik Einspeisung ereilen, waren darunter nach meiner Einschätzung bislang keine, die sich speziell auf ARD und ZDF bezogen hätten“, so der Sprecher zu DIGITAL FERNSEHEN.
Kabel Deutschland wird vom Bundeskartellamt seit Jahren „dauergeprüft“ – die letzte bekannte Entscheidung stammt aus dem April 2008, worin dem Kabelnetzbetreiber die Übernahme von sieben Regionalgesellschaften der Oriongruppe erlaubt wurde. In dieser DIGITAL FERNSEHEN vorliegenden Entscheidung begründete das Kartellamt auch die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens.
Aktuell läuft ebenfalls ein Verfahren gegen Kabel Deutschland in dem die Set-Top-Boxenpolitik des Unternehmens untersucht wird. „Es besteht der Verdacht, dass die technische Ausstattung der Set-Top-Boxen dazu führt, dass der Wettbewerb auf den Kabel-TV- und Pay-TV-Märkten durch die genannten Unternehmen behindert wird“, nahm bereits Ende 2008 die damalige Sprecherin des Bundeskartellamts Bezug auf das Verfahren.
Verbraucher können sich formlos beim Bundeskartellamt über das Vorgehen marktbeherrschende Unternehmen beschweren. Entweder tragen die Beschwerdeführer ihr Anliegen schriftlich an die Postanschrift des Kartellamts vor, jedoch reicht selbst eine E-Mail an: poststelle@bundeskartellamt.bund.de. [ar]
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