Kartellamt: Kabelnetz-Oligopol nicht verstärken

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Das Bundeskartellamt fürchtet, dass viele Wohnungsgesellschaften bei einem Zusammenschluss der Kabelnetzbetreiber KDG und Tele Columbus keine Wahl mehr hätten. Deshalb hat es sein Veto eingelegt. KDG hat schon die Konsequenzen gezogen.

Das Bundeskartellamt hat dem größten Netzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) die Übernahme des kleineren Konkurrenten Tele Columbus untersagt. Der Zusammenschluss würde „das bundesweite Oligopol der beiden großen regionalen Kabelnetzbetreiber“ KDG und Unitymedia KabelBW verstärken, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Freitag in Bonn. KDG hat den Plan wegen des absehbaren Widerstands der Wettbewerbshüter bereits aufgegeben und will jetzt sein eigenes Netz kräftig ausbauen.

„Tele Columbus ist in den neuen Bundesländern der wichtigste Wettbewerber von KDG. Beide Unternehmen stehen insbesondere in Berlin wie in fast allen weiteren Ballungsräumen Ostdeutschlands in direktem Infrastrukturwettbewerb zueinander. Für die Wohnungswirtschaft würde nach dem Zusammenschluss in Zukunft vielerorts eine wettbewerbliche Alternative entfallen“, erklärte der oberste Wettbewerbshüter.
 
KDG sei nicht bereit gewesen, die besonders kritischen städtischen Netze von Tele Columbus an Dritte zu verkaufen. Der Wegfall von Tele Columbus aber hätte die Vorherrschaft der beiden großen regionalen Kabelnetzbetreiber weiter verfestigt.
 
Tele-Columbus-Geschäftsführer Dietmar Schickel sagte: „Wir bedauern die Entscheidung des Bundeskartellamts, aber es ist gut, dass nach einem langen Verfahren nun Klarheit geschaffen wurde.“ Das Betriebsergebnis sei im vergangenen Jahr um 10 Prozent auf 94 Millionen Euro gestiegen, der Umsatz auf 237 Millionen Euro gewachsen, teilte das Unternehmen am Freitag mit.
 
KDG ist mit 8,5 Millionen Kunden der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Für 600 Millionen Euro wollte das Unternehmen den kleineren Rivalen mit über 1,6 Millionen Kunden in Ostdeutschland, Hessen und Nordrhein-Westfalen kaufen.
 
Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen können beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen. Aber KDG-Vorstandschef Adrian von Hammerstein hatte schon am Dienstag die Übernahmepläne für gescheitert erklärt. Die von der Behörden geforderten Zugeständnisse seien wirtschaftlich nicht vertretbar. Das Unternehmen wolle nun ohne Zukäufe wachsen. KDG will nun zusätzlich 300 Millionen in den Ausbau seiner Netze investieren. [dpa]

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50 Kommentare im Forum
  1. AW: Kartellamt: Kabelnetz-Oligopol nicht verstärken Endlich spricht das Kartellamt von Oligopol. Das lässt für die Zukunft hoffen.
  2. AW: Kartellamt: Kabelnetz-Oligopol nicht verstärken Eine Konkurrenzsituation gibt es beim TV Kabel leider eh viel zu selten. Hier sollte viel mehr reguliert werden, vor allem was die Sender anbelangt die die KNB zwangsweise einzuspeisen haben da die Kunden fast nie die Wahl haben zu einem anderen KNB zu wechseln. Die KNB können im Prinzip in ihrem Gebiet tun und lassen was sie wollen und davon machen sie auch reichlich Gebrauch. Der Kunde ist wehrlos, da er so gut wie nie die Möglichkeit hat auf einen anderen Übertragungsweg auszuweichen, der ihnen bessere Leistungen bietet.
  3. AW: Kartellamt: Kabelnetz-Oligopol nicht verstärken Die "Mengen-Verträge" über den Vermieter/die Wohnungsbaugesellschaft sollten und müssen dringend verboten werden!!! Jeden kann dann selbst einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abschließen. Sollte ihn dieser "ärgern" kann der Kunde dann ja zur Telekom (Entertain) oder zu Vodafone wechseln!
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