
Leipzig/Bonn – Das Verfahren wegen Verdachts des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bezüglich der im Netz von Kabel Deutschland eingesetzten Set-Top-Boxen hat weiter Bestand.
Die Ankündigung von Kabel Deutschland, künftig seine Programmpakete auch über CI-Plus-Module empfangbar zu halten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) hat daran nichts geändert.
„Wir kennen diese Aussage“, sagt ein Sprecher des Kartellamts gegenüber dem Informationsdienst DIGITAL INSIDER. „Aber Wert, d.h. den Umfang dieser Aussage und ihre Belastbarkeit können wir gegenwärtig nicht beurteilen. Sie wurde nicht uns gegenüber getroffen“, fügt der Sprecher hinzu.
Somit würde eine dem Wettbewerbesrecht konforme Aussage fehlen. Diese könnte gegenüber dem Kartellamt z.B. in Form einer Verpflichtungszusage gegeben werden. Derzeit sei es noch „völlig offen, ob den wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellamtes durch die avisierte Praxis der KDG Rechnung getragen würden“, so der Sprecher. [ar]
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