Im derzeit eskalierenden Streit um die Kabel-Einspeisegebühren von ARD und ZDF hat der Kabelverband FRK betont, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch weiterhin in den Kabelnetzen der unabhängigen mittelständischen Netzbetreiber vorzufinden sein werden. Gleichzeitig reichte der Verband eine Kartellbeschwerde gegen die großen Platzhirsche ein.
Die von ARD und ZDF erwogene Kündigung der Kabel-Verträge betreffe die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber des Fachverbands Rundfunk und Breitbandkommunikation (FRK) nicht, versicherte der Verband in einer Mitteilung vom Donnerstag. Im selben Atemzug erklärte der FRK, gegen die großen regionalen Kabelgesellschaften und die vier großen Senderfamilien ARD, ZDF, ProSiebenSat.1 und RTL Kartellbeschwerde eingereicht zu haben.
„Wir müssen endlich die inzwischen eingetretenen massiven Wettbewerbsverzerrungen und ‑beschränkungen für die Kunden der im FRK zusammengeschlossenen alternativen unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) beseitigen“, betonte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte. Daher habe der Verband eine Beschwerde wegen „wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung u.a.“ eingereicht.
Bereits seit dem Verkauf der Telekom-Kabelnetze um die Jahrtausendwende hätten die Sendergruppen ARD, ZDF, ProSiebenSat.1 und RTL Einspeiseentgelte an die Betreiber der ehemaligen Telekomnetze gezahlt. Die Einnahmen der heutigen großen regionalen Kabelgesellschaften würden seit Jahren die Beträge, die sie an die Sender der großen Sendergruppen für die Nutzung der Urheberrechte bezahlten, übersteigen.
Im Gegensatz dazu würden den unabhängigen Kabelnetzbetreibern seit mehr als zehn Jahren entsprechende Verhandlungsergebnisse verweigert, hieß es. „Gegen dieses Kartell der vier großen Sendergruppen und der großen regionalen Netzbetreiber richtet sich die Kartellbeschwerde des FRK“, so Labonte.
Demzufolge würde die Entscheidung von ARD und ZDF, in Zukunft auf die Einspeisegebühren an die großen Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland zu verzichten, nur gerecht, da damit die „jahrzehntelange Wettbewerbsverzerrung“ aufgehoben würde. Die vom Bundeskartellamt geforderten getrennten Kabel-Verhandlungen von ARD und ZDF würden die Kartellbeschwerde des FRK aber nicht obsolet werden lassen. Vielmehr will der Verband beobachten, „ob diese Praxis sich dann nicht nur für die Öffentlich-Rechtlichen verändern wird oder ob die Wettbewerbsverzerrung mit den privaten Sendergruppen und den Regionalgesellschaften als Kartell fortbestehen wird“.
Im Rahmen des letzten Jahresberichtes der Gebührenkommission KEF hatten ARD und ZDF angekündigt, ab 2013 die Zahlungen zur Verbreitung ihrer TV-Angebote über die bundesdeutschen Kabelnetze einstellen wollen. Bislang flossen jährlich rund 60 Millionen Euro an Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW und kleinere Netzbetreiber. Am Dienstag hatten ARD und ZDF angekündigt, eine Kündigung der Kabel-Verträge in Erwägung zu ziehen. Kleinere Anbieter wie Wilhelm Tel hatten den Vorstoß begrüßt. [rh]
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