Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat in einem Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk vorerst eine Niederlage erlitten.
Das Verwaltungsgericht München wies am Freitag die Klage von Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel BW, die inzwischen einheitlich unter Unitymedia firmieren, ab (Az.: M 17 K 13.1925). Dabei geht es um Entgelte für die Einspeisung der Programme ins Kabelnetz. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Bundesweit laufen weitere Klagen gegen öffentlich-rechtliche Sender.
Seit der Einspeisungsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Kabelnetzbetreiber ausgelaufen ist, fließt kein Geld mehr für die Verbreitung der Programme. Die Netzbetreiber kämpfen seither auf dem Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg um die Bezahlung seiner Dienstleistung. Ein Grundsatzurteil wird der Bundesgerichtshof für die Zivilrechtsverfahren am 16. Juni sprechen.
Die Verwaltungsgerichtsprozesse quer durch die Republik dürften ebenfalls bis zur höchsten Instanz, in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht, geführt werden. In München ist ein Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erwarten.
Unitymedia mit Hauptsitz in Köln ist der führende Kabelnetzbetreiber in Deutschland und eine Tochter von Liberty Global. Das Unternehmen erreicht in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg 12,7 Millionen Haushalte mit seinen Breitbandkabeldiensten. [dpa]
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