Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

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Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat in einem Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk vorerst eine Niederlage erlitten.

Das Verwaltungsgericht München wies am Freitag die Klage von Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel BW, die inzwischen einheitlich unter Unitymedia firmieren, ab (Az.: M 17 K 13.1925). Dabei geht es um Entgelte für die Einspeisung der Programme ins Kabelnetz. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Bundesweit laufen weitere Klagen gegen öffentlich-rechtliche Sender.

Seit der Einspeisungsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Kabelnetzbetreiber ausgelaufen ist, fließt kein Geld mehr für die Verbreitung der Programme. Die Netzbetreiber kämpfen seither auf dem Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg um die Bezahlung seiner Dienstleistung. Ein Grundsatzurteil wird der Bundesgerichtshof für die Zivilrechtsverfahren am 16. Juni sprechen.
 
Die Verwaltungsgerichtsprozesse quer durch die Republik dürften ebenfalls bis zur höchsten Instanz, in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht, geführt werden. In München ist ein Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erwarten.
 
Unitymedia mit Hauptsitz in Köln ist der führende Kabelnetzbetreiber in Deutschland und eine Tochter von Liberty Global. Das Unternehmen erreicht in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg 12,7 Millionen Haushalte mit seinen Breitbandkabeldiensten. [dpa]

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75 Kommentare im Forum
  1. AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia ... naja, da hat der BR vorerst einen Erfolg erzeilt, wo der BR vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Schlappe erlitten hatte. Der BR wollte verhindern, dass es zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren und legte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Diese Beschwerde des wurde am 06.10.2014 abgewiesen (AZ 7 C 14.1372). Und vorerst? Unitymedia wird mit Sicherheit Rechtsmittel einlegen, bis der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landet. In Sachen Unitymedia gegen ZDF hatte das Bundesverwaltungsgericht Unitymedia mit dem Beschluss vom 4.3.2015 (AZ BVerwG 6 B 58.14) deutlich den Rücken gestärkt. Ich glaube kaum, dass das Bundesverwaltungsgericht das in Sachen Unitymedia gegen Bayerischen Rundfunk anders sehen wird ...
  2. AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia Was die ganzen Verhandlungen bis jetzt schon an Steuergeldern verpulvert haben. Unglaublich diese Farce.
  3. AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia Nicht nur Steuergelder auch die beiden Kabelanbieter haben damit nur Minus gemacht und an Renommee verloren.
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