Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Im jüngsten Kabelstreit-Urteil haben die Netzbetreiber erstmals einen kleinen Sieg feiern können: Unitymedia kann zwar keinen Einspeisevertrag von der ARD verlangen, muss die Sender aber auch nicht kostenlos verbreiten. Die ARD nimmt das Urteil gelassen.

Im Kabelstreit zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und Unitymedia wurde am gestrigen Mittwoch ein weiteres Urteil gefällt. Diesem nach kann Unitymedia vom NDR beziehungsweise der ARD keinen Einspeisevertrag verlangen, ist aber generell nicht verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Programme unentgeltlich zu verbreiten.

Damit die Sender also weiterhin über das analoge Kabel von Unitymedia verbreitet werden, kann das Unternehmen die Rundfunkanstalten zur Zahlung verpflichten. Während Unitymedia das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg begrüßt, glaubt man bei der ARD nicht an eine Umsetzung.
 
Wie MDR-Sprecher Walter Kehr, innerhalb der ARD zuständig für das Thema Kabelstreit, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte, sieht man das Urteil eher gelassen. Obwohl die genaue Urteilsbegründung derzeit noch nicht vorliege, gehe man doch bereits davon aus, dass das Urteil keinen Bestand haben und der Sender in Berufung gehen wird. Zudem sei der Prozess ohnehin nur auf zivilrechtlicher und nicht auf verwaltungsrechtlicher Ebene ausgetragen worden.
 
Viel wichtiger für die Öffentlich-Rechtlichen sei hingegen das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Die Entscheidung im Revisionsverfahren von Kabel Deutschland gegen BR und SWR wird im Juni erwartet. [id]

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316 Kommentare im Forum
  1. AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung Tun Sie ja auch nicht, die nehmen gutes Geld von den Zwangsverkabelten.
  2. AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung das Urteil wird eh keinen Bestand haben, das sehe ich auch so. Nur beide Seiten werden ewig lange mauern und die Kunden dürfen solange das Theater und die wenigen HD-Programme (im Kabel) ertragen
  3. AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung Der BGH wird im Juni entscheiden. Dann wird es schon zu einer "Lösung" kommen und beide Seiten werden sagen, dass sie im Sinne des Zuschauers letztlich gewonnen haben und beide von diesem nun mehr Geld benötigen.
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