Im Verfahren von Unitymedia gegen NDR und ARD um die Zahlung von Einspeiseentgelten für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen TV-Sender im Kabel hat Unitymedia am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eine Niederlage einstecken müssen, jedoch ein erstes Ergebnis zu den eigenen Gunsten erzielen können.
Der Hauptantrag des Netzbetreibers in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg wurde wie schon bei diversen anderen Verfahren zwischen der Kabel Deutschland und den Öffentlich-Rechtlichen vom Gericht abgelehnt. Unitymedia hat damit zunächst keinen Anspruch gegen den NDR bzw. die ARD auf Abschluss eines Einspeisevertrages. Allerdings folgte das Gericht dem Hilfsantrag des Infrastrukturbetreibers und bestätigte, dass Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die öffentlich-rechtlichen Must-Carry Programme unentgeltlich zu verbreiten.
Demnach könnten die Öffentlich-Rechtlichen auch ohne Vertrag zur Kasse gebeten werden, wie es in der Vergangenheit üblich war. Unitymedia nahm dazu am Mittwoch Abend gegenüber DIGITAL FERNSEHEN wie folgt Stellung: „Wir begrüßen die Einschätzung des VG Hamburg, dass Unitymedia nicht verpflichtet ist, öffentlich-rechtliche Sender zu verbreiten, wenn diese nicht bereit sind, ihren daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.“
Das Urteil bestätige zudem, dass die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund der staatlichen Must-Carry-Pflichten für Kabelbetreiber nicht unentgeltlich erfolgen müsse, so Unitymedia weiter. „Hierbei wird eine wertvolle Leistung erbracht, und zwar die Nutzung unserer Kapazitäten zur Verbreitung ihrer Programme, der ein entsprechender Gegenwert entgegenstehen muss. Nur so kann auch die gegenwärtige Diskriminierung des Kabels beendet werden; schließlich zahlen die Öffentlich-Rechtlichen für die fünffach teurere terrestrische wie auch für die Sat- Übertragung“, erläutert Unitymedia die Aufrechterhaltung der Forderung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern und verwies darauf, dass DVB-T gerade mal von vier Prozent der Zuschauer genutzt werde. Über das TV-Kabel sehe immerhin rund die Hälfte aller deutschen Haushalte fern, so der Netzbetreiber.
Man habe allen öffentlich-rechtlichen Sendern entsprechende Verbreitungsverträge basierend auf den „marktüblichen Standardkonditionen“ zugesandt und erwarte, dass sie nunmehr an den Verhandlungstisch zurückkehren, fordert Unitymedia in einem am Mittwoch Abend veröffentlichten Statement. Was „marktübliche Standardkonditionen“ sind, blieb hingegen offen. Ein Statement der ARD zum Thema steht bis dato aus. Naturgemäß ist zu erwarten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Einspeisung in die Kabelnetze zu Bedingungen des Netzbetreibers nach wie vor ablehnen. [th/fp]
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