Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Im Verfahren von Unitymedia gegen NDR und ARD um die Zahlung von Einspeiseentgelten für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen TV-Sender im Kabel hat Unitymedia am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eine Niederlage einstecken müssen, jedoch ein erstes Ergebnis zu den eigenen Gunsten erzielen können.

Der Hauptantrag des Netzbetreibers in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg wurde wie schon bei diversen anderen Verfahren zwischen der Kabel Deutschland und den Öffentlich-Rechtlichen vom Gericht abgelehnt. Unitymedia hat damit zunächst keinen Anspruch gegen den NDR bzw. die ARD auf Abschluss eines Einspeisevertrages. Allerdings folgte das Gericht dem Hilfsantrag des Infrastrukturbetreibers und bestätigte, dass Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die öffentlich-rechtlichen Must-Carry Programme unentgeltlich zu verbreiten.

Demnach könnten die Öffentlich-Rechtlichen auch ohne Vertrag zur Kasse gebeten werden, wie es in der Vergangenheit üblich war. Unitymedia nahm dazu am Mittwoch Abend gegenüber DIGITAL FERNSEHEN wie folgt Stellung: „Wir begrüßen die Einschätzung des VG Hamburg, dass Unitymedia nicht verpflichtet ist, öffentlich-rechtliche Sender zu verbreiten, wenn diese nicht bereit sind, ihren daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.“
 
Das Urteil bestätige zudem, dass die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund der staatlichen Must-Carry-Pflichten für Kabelbetreiber nicht unentgeltlich erfolgen müsse, so Unitymedia weiter. „Hierbei wird eine wertvolle Leistung erbracht, und zwar die Nutzung unserer Kapazitäten zur Verbreitung ihrer Programme, der ein entsprechender Gegenwert entgegenstehen muss. Nur so kann auch die gegenwärtige Diskriminierung des Kabels beendet werden; schließlich zahlen die Öffentlich-Rechtlichen für die fünffach teurere terrestrische wie auch für die Sat- Übertragung“, erläutert Unitymedia die Aufrechterhaltung der Forderung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern und verwies darauf, dass DVB-T gerade mal von vier Prozent der Zuschauer genutzt werde. Über das TV-Kabel sehe immerhin rund die Hälfte aller deutschen Haushalte fern, so der Netzbetreiber.
 
Man habe allen öffentlich-rechtlichen Sendern entsprechende Verbreitungsverträge basierend auf den „marktüblichen Standardkonditionen“ zugesandt und erwarte, dass sie nunmehr an den Verhandlungstisch zurückkehren, fordert Unitymedia in einem am Mittwoch Abend veröffentlichten Statement. Was „marktübliche Standardkonditionen“ sind, blieb hingegen offen. Ein Statement der ARD zum Thema steht bis dato aus. Naturgemäß ist zu erwarten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Einspeisung in die Kabelnetze zu Bedingungen des Netzbetreibers nach wie vor ablehnen. [th/fp]

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58 Kommentare im Forum
  1. AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia Da kann man nur noch hoffen das die ÖR nicht wanken werden und denen die kalte Schulter zeigen. Denn ohne die ÖR Sender fehlen auf einen schlag mehr als 20 Sender Unitymedia sollte endlich konsequent vorgehen und alle ÖR Sender einfach abschalten. Dann würden alle auf DVB-T(2) umstellen und UM hätte über Nacht ein paar Millionen Kunden weniger.
  2. AW: Kabelstreit: Niederlage und Lichtblick für Unitymedia Das könnte sich allerdings nach der Umstellung auf DVB-T² ändern. Denn das Kabel wird auch immer teurer und die Bildqualität soll ja wie hier oft zu lesen ist auch nicht berauschend sein. Wenn ich heute schon das scharfe SD-Bild bei DVB-T sehe, freue ich mich schon auf das HD bei DVB-T². Des Weiteren könnte sich so die jetzt gegebene Gebührensenkung des ÖR wieder später auffressen, wenn sie für die Einspeisung (wieder) bezahlen müssten. Demzufolge ist es sicher, dass dann wieder die Rundfunk-Gebühren steigen werden, um die Einspeisungen bezahlen zu können, obwohl es ja Dank der Mehreinnahmen locker reichen würde für die Einspeise-Entgelte. Und DVB-T² kann durchaus eine ernst zu nehmende Konkurrenz werden, da wird es dann bei den jetzigen 4% Anteil sicher nicht bleiben. Also so sich UM auch über das Urteil freuen mag, es sollte es sich damit nicht all zu gemütlich einrichten.
  3. Die Kabelnetzbetreiber bekommen das Senderangebot kostenlos zum Einspeisen der ÖR zur Verfügung gestellt. Wenn die KNB meinen, sie müssen noch einmal kassieren, dann sollen die mal in Richtung USA schauen. Da zahlt man als KNB richtig fett an die Sender, um diese überhaupt einspeisen zu dürfen. (Derzeitiger Trend: Massenkündigungen des Kabelvertrages in den USA, weil VOD, Amazon, Netflix und Co.) Welcher Zwangsverkabelter lässt sich das gefallen, dass die ÖR bei Nichtzahlen ausgespeist werden? Und das beim Bezahlen der Haushaltsabgabe? Jeder andere KNB wäre alleine deswegen schon automatisch tot. Also was soll der Müll?
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