Der Kabelstreit zwischen Netzbetreibern und den Öffentlich-Rechtlichen geht weiter: Zusammen mit dem Verkehrsministerium fordern die Kabelnetzbetreiber eine gesetzliche Verankerung der Kabeleinspeisegebühr.
Im Kabelstreit wurde eine neue Runde eingeleitet. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass die Öffentlich-Rechtlichen nicht zur Zahlung einer Einspeisegebühr verpflichtet sind, holen sich die Kabelnetzbetreiber Unterstützung von der Politik und verlangen eine gesetzliche Regelung der Kabeleinspeisegebühr.
Das „Handelsblatt“ berichtet von einer gemeinsamen Initiative der Kabelanbieter und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindts (CSU) Ministerium. In einer Erklärung an die Vorsitzende der Rundfunkkommission und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien fordern sie die gesetzliche Verankerung der Einspeisegebühr.
In der Erklärung sprechen sich Kabelnetzbetreiber und das Verkehrsministerium für eine „angemessene Vergütung“ für die Einspeisung der öffentlich-rechtlich Sender in die Kabelnetze aus. Als Argument für eine gesetzliche Verankerung führen die Initiatoren „zusätzliche finanzielle Spielräume“ an, die dem Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden könnten.
Nach derzeitiger Gesetzeslage sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Radio- und TV-Signale von ARD und ZDF in ihre Netze einzuspeisen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Must-Carry-Regelungen, Angaben, ob die öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten für diesen Dienst ein Entgelt entrichten müssen, finden sich im Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen nicht.
Seit 2013 verweigern ARD und ZDF den Netzbetreibern mit Verweis auf die Must-Carry-Regelung die Kabeleinspeisegebühr und kündigten die entsprechenden Verträge. Auf diese Weise gehen den Kabelanbietern 27 Millionen Euro verloren, die zuvor jährlich in ihre Kassen flossen.
Auch die Justiz konnte bisher keine endgültige Klärung im andauernden Kabelstreit bringen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bescherte den Netzbetreibern zumindest einen kleinen Sieg. So hoben die Richter im Sommer die Entscheidungen der Vorinstanzen auf, in denen die Kündigung der Einspeiseverträge durch ARD und ZDF legitimiert worden waren. Ferner stellten die Richter klar, dass die Öffentlich-Rechtlichen zur Verbreitung ihres Programmsignals über Kabel verpflichtet seien, eine Vergütung dieser Dienstleistung sahen sie allerdings nicht festgeschrieben. [kw]
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