Nachdem bisher keine neue Einigung über die Einspeiseentgelte erzielt werden konnte, versucht Kabel Deutschland derzeit, seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Gegen den WDR zog der Kabelanbieter nun aber den Kürzeren.
Die erste richterliche Entscheidung im Streit um die gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF wurde gefällt – und das nicht im Sinne des klagenden Kabelnetzbetreibers aus Unterföhring. Wie der WDR am Donnerstagabend bekannt gab, hat das Landgericht Köln die Klage von Kabel Deutschland gegen den WDR als größtenteils unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Damit musste der Kabel-Konzern die erste Niederlage in den zahlreichen Prozessen hinnehmen, die er gegen die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angestrengt hatte.
Das Gericht stellte in dem Verfahren fest, dass die Kündigungen des Vertrags wirksam ist und auch kein Missbrauch der Marktmacht vorliegt. Darüber hinaus kam das Kölner Landgericht zu dem Ergebnis, dass Kabel Deutschland nicht gegen jede einzelne Rundfunkanstalt der ARD klagen könne, da der entsprechende Vertrag mit allen zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten zusammen geschlossen worden sei.
Ob das Unternehmen erwägt, gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts vorzugehen, ist bisher nicht bekannt. Fest steht aber, dass dieses Urteil für Kabel Deutschland ein erster Rückschlag im Kampf um das nach eigener Ansicht bestehende Recht auf die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten ist. Ob es das Einzige bleibt, bleibt abzuwarten. In den Verfahren gegen die anderen ARD-Anstalten und das ZDF wurden bisher noch keine Urteile gefällt.
Kabel Deutschland machte aber schon im Vorfeld klar, dass man auch mit unterschiedlichen Urteilen leben könne. Falls also in der Klage gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) ein anderes Urteil falle als gegen den BR, könne man individuell mit einem angepassten Einspeisesignal reagieren. Dass heute alle ARD-Sender in einem Multiplexsignal im Kabel verbreitet würden, sei dabei nicht hinderlich. [fm]
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