Der Streit um die Zahlung der Kabeleinspeiseentgelte zwischen ARD und Kabel Deutschland hat einen neuen Schauplatz: Ein aktueller Streit zwischen dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem Kabelnetzbetreiber entzündet sich nun an der analogen Verbreitung von ARD-alpha und könnte schon bald vor Gericht ausgetragen werden.
Eine neue Runde im Kabelstreit ist eröffnet: Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland plant offenbar, den öffentlich-rechtlichen Sender ARD-alpha aus den analogen Kabelbouquets in Bayern zu streichen. Dies geht aus einer Mitteilung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hervor. Sie teilte mit, dass einer analogen Abschaltung des Spartenkanals in den Kabelanlagen keine medienrechtlichen Gründe entgegenstehen würden. Der Grund: ARD-alpha sei ein neuer Sender, für den nicht automatisch die Must-Carry-Regelungen übernommen werden könnten, die für den Vorgängerkanal BR-alpha gegolten haben.
Zuvor hatte Kabel Deutschland bei der BLM eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung der geplanten Abschaltung beantragt. Für den Vorgängerkanal von ARD-alpha, BR-alpha, hatte eine entsprechende Must-Carry-Regelung bestanden. Diese soll durch die Umbenennung des Senders aufgehoben sein.
Hintergrund ist laut Medienanstalt der immer noch andauernde Streit zwischen ARD und Kabel Deutschland um die Zahlung von Kabelentgelten. Der Netzbetreiber fordert vom Veranstalter für die Weiterleitung seiner TV-Signale im Kabelnetz zu zahlen, die ARD lehnt dies jedoch ab und beruft sich auf die Must-Carry-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, wonach Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Netzen zu verbreiten. Die Must-Carry-Regel gilt jedoch laut BLM nicht für die analoge Verbreitung von ARD-alpha, da der Sender nicht zu den gesetzlichen Vorrangprogrammen gehöre.
Bewegung im Kabelstreit, der nun seit mehr als zwei Jahren andauert, gibt es weiterhin nicht. So hatte die BLM im Zuge des Antrags von Kabel Deutschland sowohl den Kabelnetzbetreiber als auch den Bayerischen Rundfunk zu einer mündlichen Anhörung geladen. Dabei sei es zwischen beiden Seiten zu keinerlei Annäherung der Positionen gekommen.
Update 12. Januar 2015, 15.21 Uhr: Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen die geplante Analogabschaltung von ARD-alpha durch Kabel Deutschland rechtlich vorgehen. Dies würde aus Sicht des Rundfunkveranstalters einen klaren Verstoß gegen die Must-Carry-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages darstellen, wonach der Kabelnetzbetreiber verpflichtet ist, die öffentlich-rechtlichen Programme auch analog in seinen Netzen zu verbreiten. Der BR will nun alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen, um gegen eine analoge Abschaltung von ARD-alpha vorzugehen. Aus Sicht der Veranstalters sei ARD-alpha durch die gleichen Must-Carry-Regelungen geschützt, die auch BR-alpha geschützt hätten. [ps]
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