Da im Streit um die Einspeiseentgelte noch immer keine Lösung gefunden wurde, hat Kabel Deutschland wie angekündigt sein Leistungsspektrum für die Öffentlich-Rechtlichen gekürzt. Überraschend kam dieser Schritt für die ARD aber nicht, wie MDR-Sprecher Walter Kehr gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.
Der Streit um die gekündigten Einspeise-Verträge von ARD und ZDF hat erste Konsequenzen: Kabel Deutschland hat sein Leistungsspektrum für die Öffentlich-Rechtlichen zum heutigen Dienstag (8. Januar) gekürzt, sodass ab sofort je Region nur noch eine regionale Variante der Dritten Programm in die Netze der KDG eingespeist wird und auch die Datenraten der öffentlich-rechtlichen Sender wurden auf das Niveau der Privatsender herabgesetzt. Überraschend kamen diese Maßnahmen des Kabelanbieters für die ARD aber nicht, wie Pressesprecher Walter Kehr vom federführenden MDR gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte. Immerhin hatte der Kabelanbieter im vergangenen Jahr mehrmals mit Konsequenzen gedroht, sollte es zu keiner neuen Einigung kommen.
„Auf den ersten Blick können wir keine Verletzung der Must Carry-Regeln erkennen“, so der Sprecher weiter. Damit bleibe dieser Schritt eine eigenständige unternehmerische Entscheidung des Kabelnetzbetreibers, der im Wettbewerb steht und sein Angebot verringert. In diesem Zusammenhang verwies Kehr auch noch einmal darauf, das Kabel-Kunden mit Satellit, IPTV oder auch übers Internet mehrere Empfangsalternativen zur Verfügung stehen, so dass diese vom Kabelstreit und seinen Konsequenzen nicht beeinträchtigt werden.
Von ihrer Position will die ARD aber auch mit eingeschränkten Leistungen im Netz von Kabel Deutschland nicht abweichen: Ab 2013 sollen von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen definitiv keine weiteren Einspeiseentgelte an die beiden großen Kabelunternehmen Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW mehr gezahlt werden. Ob die KDG in dem fortwährenden Streit noch weitere Maßnahmen ergreifen wird, um den Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen zu erhöhen, bleibt abzuwarten. [fm]
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